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Rückkauf

Alle Lebensversicherungen (Kapitallebens- und Rentenversicherungen) mit Prämienrückgewähr können vom Versicherungsnehmer (VN) zurückgekauft werden. Faktisch bedeutet dies, dass der Vertrag gekündigt wird und dem Versicherungsnehmer der Rückkaufswert ausbezahlt wird.

Der „innere Wert“ einer Versicherung kann aber durchaus höher sein, so dass Investoren bereit sind für diese Verträge mehr zu bezahlen als den Rückkaufswert. Verbraucherverbände empfehlen daher zu Recht sich vor einer evt. Kündigung, auf dem „Zweitmarkt für Lebensversicherungen“ ein Angebot für seine Police erstellen zu lassen.