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Rückkaufswert

Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung (KLV, RV) bezeichnet die Summe, die im Falle einer vorzeitigen Beendigung (Kündigung, Rücktritt, Anfechtung) der Versicherung an den Versicherungsnehmer (VN) ausgezahlt wird. Der Rückkaufswert wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitwert der laufenden Versicherungsperiode nach verschiedenen Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt. Diese Berechnung ist aber nicht ohne weiteres einzusehen oder nachberechenbar. Die Gesellschaften benutzen hierfür oft interne Kennzahlen, die nicht an die Öffentlichkeit gebracht werden. Allgemein kann man sagen, der Rückkaufswert ergibt sich aus dem vorhandenen Deckungskapital abzüglich eines angemessenen Abschlages. Nach unten ist der Zeitwert durch den Zeitwert der Garantieleistung bei Beitragsbefreiung begrenzt. Gemäß § 176 Abs. 3 VVG werden Beitragsrückstände vom auszuzahlenden Rückkaufswert abgezogen. In den ersten Jahren erreicht der Rückkaufswert nicht die eingezahlten Beiträge, da diese zunächst um Abschlusskosten, Stornoabzug, Risikoprämien vermindert werden. Die Konsequenz daraus ist, dass der Rückkaufswert immer wesentlich niedriger ist als die kalkulatorische Wertentwicklung (innerer Wert). In den meisten Fällen ergibt sich in den ersten Jahren der Laufzeit ein negativer Rückkaufswert.