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Rücktritt

Ein Antragsteller einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung kann von seinem Antrag innerhalb von 14 Tagen wieder zurücktreten. Über dieses Recht hat die Versicherung den Antragsteller aufzuklären. Meist geschieht das durch eine ausdrückliche Erklärung im Antrag. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen, muss eindeutig formuliert sein, übersichtlich gegliedert und verständlich in deutscher Sprache oder der Muttersprache des Versicherungsnehmers abgefasst sein (§10 VAG). Der Beginn der Frist für den Rücktritt beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherungsgesellschaft. Kann kein Nachweis über die rechtmäßige Belehrung des Rücktrittsrechtes des Versicherungsnehmers geführt werden, so verlängert sich das Rücktrittsrecht auf einen Monat nach Zahlung des Erstbeitrages. Der Lebensversicherungsvertrag wird in diesem Fall rückwirkend aufgehoben (§ 8 Abs. 5 VVG).