LifeFinanceGlossarSSonderausgabenabzug
Bild Finanzen auf dem Tablet

Sonderausgabenabzug

Prämien für private Renten- und Kapitallebensversicherungen sind zurzeit als Sonderausgaben im Rahmen der Höchstgrenzen gemäß § 10 EStG absetzbar. Ausgenommen hiervon sind fondsgebundene Lebensversicherungen. Altersvorsorgebeträge nach § 82 EStG, welche durch den neu eingefügten § 10a EStG definiert wurden, können evt. als zusätzliche Sonderausgaben berücksichtigt werden.