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Todesfall

Unter Todesfall wird das Ereignis des Versterbens einer natürlichen Person verstanden, welches durch eine amtliche Sterbeurkunde und ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache amtlich nachgewiesen wird. Für den Eintritt des Versicherungsfalles ist bei Lebensversicherungen die Todesfallsumme (in der Regel auch die Versicherungssumme) vertraglich geregelt.