LifeFinanceGlossarUUmlagedeckungsprinzip
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Umlagedeckungsprinzip

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger arbeiten im Gegensatz zu privaten Versicherern nach dem Umlagedeckungsprinzip, d.h. die aktuellen Beiträge der Versicherten werden zur Auszahlung der aktuellen Empfänger benutzt. Das Äquivalent ist das Kapitaldeckungsprinzip.