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Verkürzte Beitragszahlung

Kapitallebensversicherungsverträge mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer werden immer häufiger in den Bereichen Geldanlage, Altersvorsorge, sowie Übertragung von Geldvermögen angeboten. Oft spielen steuerliche Gründe hierfür eine Rolle. Der Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages gegenüber anderen Anlageformen bietet oft Steuervorteile. Um in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile zu gelangen, muss jeder Lebensversicherungsvertrag zwei wesentliche Bedingungen erfüllen:

  • eine Mindestbeitragszahldauer von fünf Jahren
  • eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren

Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, fällt bei der Auszahlung des Kapitals keine Zinsabschlagsteuer und keine Einkommensteuer an.