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Versicherungsaufsicht

Versicherungsunternehmen werden in Deutschland durch eine staatliche Aufsichtsbehörde kontrolliert. Dies wurde früher durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgenommen. Mittlerweile ist diese in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen.

Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde sind die Zulassung von Versicherungsunternehmen sowie die ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes. Darunter fallen regelmäßige interne Rechnungslegungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Versicherungsbedingungen. Sie prüft und genehmigt des Weiteren den Geschäftsplan der Versicherungsunternehmen. Zur Durchsetzung kann die Behörde von den Versicherungsgesellschaften durch Verordnungen (VO) Auskünfte verlangen, Prüfungen vornehmen, Anordnungen treffen und auch Gutachter bestellen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist zuständig für private Versicherungsunternehmen und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen mit Sitz, Niederlassung oder einer Geschäftsstelle in der Bundesrepublik Deutschland.