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Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag beantragt hat und ist somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er allein hat gegenüber dem Versicherer das Recht der Vertragsgestaltung, insbesondere hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen, den Versicherungsvertrag zu verpfänden, Bezugsberechtigte zu bestimmen, in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln zu lassen oder die Rechte und Ansprüche daraus abzutreten. Versicherungsnehmer und versicherte Person können, aber müssen nicht identisch sein. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, liegt eine Fremdversicherung vor.