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Versicherungsprinzip

Um nicht vorhersehbare Risiken, wie Unfall, Krankheit oder eine Haftpflicht kalkulierbar zu machen, kann durch Zahlung von Prämien an ein Versicherungsunternehmen das Risiko auf dieses übertragen werden. Es werden also die wirtschaftlichen Folgen eines Ereignisses für den Versicherungsnehmer in Grenzen gehalten.

Beide Vertragsparteien haben hierbei bestimmte Pflichten einzuhalten. Diese sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt.

Für die Versicherungsgesellschaften gilt zusätzlich das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).