Ein Zweitmarkt für Kapitallebens- und Rentenversicherungen entsteht dann, wenn sich ein Versicherungsnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum von seiner Police trennen möchte. Bisher konnte die Lebensversicherung ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft gekündigt und zum aktuellen Rückkaufswert zurückgegeben werden.
LifeFinance bietet in diesem Fall eine echte Alternative zur Kündigung: Den Ankauf und die Fortführung Ihrer Lebensversicherung oder die Vermittlung an einen an einen privaten oder institutionellen Investor, der den Vertrag weiterführt. Sie erhalten in der Regel einen höheren Auszahlungsbetrag als bei einer Vertragskündigung und der Verkauf Ihrer Police ist steuerfrei.
Während der Vertragslaufzeit können viele Umstände eintreten, die eine Kündigung Ihrer Police sinnvoll oder notwendig machen. Beispiele sind unter anderem:
Zur Beantwortung dieser Frage muss man noch eine weitere Frage stellen: Was hat ein Käufer von der Police?
Oder anders ausgedrückt, warum kann er einen Mehrpreis zahlen? Die Beantwortung ist einfacher als man denkt. Die Abschläge der Versicherung auf den Wert einer Police bei der Kündigung sind enorm und führten über viele Jahre zu erheblichen Gewinnen der Versicherungsgesellschaften, weil die Kunden nicht durchgehalten haben. Grundsätzlich erlebt nur jede zweite Lebensversicherung den Ablauf. Seit 1999 gibt es auch in Deutschland endlich einen Markt für „gebrauchte“ Lebensversicherungen, wie schon seit langem in Großbritannien. Der Vorteil für Käufer einer Lebensversicherung liegt nun darin, dass er bei Fortführung der Versicherungspolice keine Abschläge hinnehmen muss. Er gibt nun einen Teil des Vorteils den er aus der Fortführung hat, als Aufpreis an den Verkäufer weiter. Aufgrund der sehr langen Laufzeiten lohnt sich dieser Markt aber nur für Aufkäufer mit langem Anlagehorizont und hohen Volumina. Dafür eignen sich insbesondere Fondsgesellschaften, die als einzigen Unternehmenszweck Investitionen in Lebensversicherungen durchführen. In diesen Fonds wird neben der reinen Investition auch die weitere Beitragszahlung der Policen berücksichtigt. Fonds kaufen Policen nicht direkt von Versicherungsnehmern sondern über spezielle Ankaufsgesellschaften wie LifeFinance.
Für den Fall, dass Ihr bestehender Vertrag einen Todesfallschutz vorsieht, bleibt dieser in verminderter Form erhalten. Beim Tod der versicherten Person bezahlt die Versicherungsgesellschaft eine Todesfallsumme. Von diesem Betrag werden wir den Kaufpreis der Police, die zwischenzeitlich von uns bezahlten Prämien und eine angemessene Verzinsung in Abzug bringen. Der verbleibende Betrag wird dem Versicherungsnehmer (wenn er nicht die versicherte Person ist) oder den Erben gegen Vorlage des Erbscheins ausgezahlt.
Nach der Änderung der steuerlichen Vorschriften gilt ab 1.1.2009 die Steuerfreiheit beim Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt nur noch für solche Policen, deren Rückgabe an den Versicherer steuerfrei wäre. Das ist in der Regel nach Ablauf von 12 Jahren Laufzeit der Fall. Läuft die Lebens- oder Rentenversicherung noch keine 12 Jahre, ist die Rückgabe an den Versicherer steuerpflichtig. Ebenso ist der Verkauf in diesen Fällen steuerpflichtig. Allerdings gilt eine andere Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuerlast. Denn bei der Rückgabe an den Versicherer führt der Versicherer Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ertragsanteil ab. Bei einem Verkauf auf dem Zweitmarkt wird dagegen die Differenz aus der Summe der gezahlten Beiträge und dem Kaufpreis versteuert. In vielen Fällen ist diese Differenz negativ. Das heißt, die Summe der eingezahlten Beiträge ist höher als der Rückkaufswert der Versicherung. Dann fällt auch keine Steuer an, obwohl der Verkauf steuerpflichtig ist. Am Besten ist sich ein Kaufangebot geben zu lassen, dann sieht man die konkreten Auswirkungen des Verkaufs. Bei steuerlichen Zweifelsfragen sollte man einen Steuerberater hinzuziehen.
Natürlich nicht. Sie sind völlig frei, Ihre Police nach eigenen Vorstellungen abzutreten.
Der Vertrag gehört grundsätzlich Ihnen und es obliegt Ihnen ob Sie diesen verkaufen wollen oder nicht. Jedoch muss der Versicherer einem Versicherungsnehmerwechsel zustimmen. Einer Abtretung oder Verpfändung der Ansprüche aus Ihrem Vertrag nimmt die Versicherung nur zur Kenntnis. Dies ist z.B. ein durchaus gängiges Mittel zur Kreditsicherung bei Banken.
Der Vertrag wird technisch erstmal über den Weg der unwiderruflichen Abtretung an den Käufer übertragen. Ihren Vertrag können Sie jederzeit frei veräußern. Sie brauchen kein Einverständnis Ihrer Versicherung.
Grundsätzlich ist der Verkauf einer Rentenversicherung nicht anders zu beurteilen als der Verkauf einer „normalen“ Kapitallebensversicherung. Ein paar Besonderheiten gibt es aber doch. So müssen Investoren in eine Rentenversicherung die besonderen Bedingungen bei diesen Verträgen beachten, dazu gehört der Abschluß einer gesonderten Risikolebensversicherung.
Abschluß von Risiko Lebensversicherung durch den Investor nötig
Diese Besonderheit der Rentenversicherung gegenüber der Kapitallebensversicherung resultiert aus der oftmals eingeschränkten Todesfallleistung. So beinhalten viele Tarifwerke die Bedingung, dass nur die eingezahlten Beiträge im Todesfall erstattet werden. Dies bedeutet (beispielhaft), dass bei einer Police in die 100 T€ Beiträge gezahlt wurden und die einen Rückkaufswert von 150 T€ hat, bei dem der Kunde einen Kaufpreis von 160 T€ erhält, im Falle des Todes der versicherten Person lediglich 100 T€ von der Versicherung ausgezahlt werden. Der Investor würde bei diesem Beispiel gegenüber dem gezahlten Kaufpreis einen Verlust von 60 T€ hinnehmen müssen. Um dem vorzubeugen wird in diesen Fällen eine zusätzliche Risikolebensversicherung abgeschlossen. Für den Verkäufer einer solchen Police ist dies kein Nachteil, da die Beiträge vom Investor gezahlt werden, allerdings muss die Versicherbarkeit für den Abschluss der Risiko Lebensversicherung der versicherten Person der Kapitallebensversicherung gegeben sein.
Ja, die Beitragsfreiheit stellt grundsätzlich kein Ausschlusskriterium für den Policenverkauf dar.
Handelt es sich um eine vorübergehend stillgelegte Versicherung, dann sollte geprüft werden, ob der Vertrag vom Käufer weiter gezahlt werden kann. Denn bei der Fortführung des Vertrages mit Beitrag, können sich die Werte des Vertrages positiv verändern, so dass der erzielbare Kaufpreis dadurch höher liegen kann, als bei einer Fortführung ohne Beitragszahlung.
Eine Widerinkraftsetzung der Beitragszahlung kann allerdings seitens der Versicherungsgesellschaft mit der Auflage einer erneuten Gesundheitsprüfung der Versicherten Person versehen sein.
Eindeutig ja! Dies lässt sich so einfach beantworten, weil es immer nur dann ein Angebot bei LifeFinance gibt, wenn sich bei der Kalkulation der Police ein Preis ergibt, der mindestens über dem Wert liegt, den der Verkäufer bei Kündigung von der Versicherung erhalten würde. Dies bedeutet, dass der Kunde immer mehr ausgezahlt bekommt, als er bei Kündigung von der Versicherung erhält. Ist die Police noch steuerpflichtig kommt als weiterer Vorteil hinzu, dass der Kaufpreis nach derzeit geltendem Recht steuerfrei vom Verkäufer vereinnahmt werden kann, während er bei Kündigung innerhalb von 12 Jahren Laufzeit einen Steuerabzug hinnehmen muss. Neben diesen beiden Vorteilen ist der dritte besondere Vorzug des Verkaufs gegenüber der Kündigung, dass ein weiterer Todesfallschutz erhalten bleibt, während bei Kündigung keine Leistung mehr im Todesfall erfolgt.
Bitte beachten Sie: die Vorteile des Verkaufs gegenüber der Kündigung bedeuten nicht, dass man sich wegen dieser Vorteile von der Versicherung trennen sollte! Aber gleichzeitig gilt: Wann immer oder warum auch immer man sich von einer Lebensversicherung trennen will, es ist immer vorteilhaft, den Verkauf prüfen zu lassen, da Angebote über lifeFinance nur dann zustande kommen, wenn der Käufer mehr als die Versicherung zahlt. Die Angebotserstellung ist kostenlos und unverbindlich!
Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten in finanziellen Notlagen folgende Alternativen zum Verkauf beziehungsweise zur Kündigung an:
Wenn Ihnen diese Möglichkeiten nicht zusagen, ist LifeFinance für Sie der richtige Partner.
Grundsätzlich hängt der Preis, der für Ihre Versicherung von uns oder einem Investor bezahlt wird von den jeweiligen sehr individuellen Größen Ihres Einzelvertrages ab. Insbesondere sind die bis zum Verkaufszeitpunkt aufgelaufenen Überschussanteile und Zinsen maßgebend, aber genauso spielt die Frage ob bislang alle Beiträge geleistet wurden oder bereits Beitragsfreistellungen in der Vergangenheit zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer vereinbart wurden eine große Rolle. Dazu kommt die Einschätzung von uns bzw. eines Investors bezüglich Ihres Versicherers als wichtiger Einflussfaktor hinzu.
Wegen der Vielzahl der Entscheidungsparameter können wir im Vorfeld keine Angaben über einen erzielbaren Preis machen. Sie haben aber die Möglichkeit in den Beispielrechnungen einzelne Angebote einzusehen, wenngleich hieraus kein Schluss auf Ihren Vertrag oder einen etwaigen Preis auch bei ähnlichen oder identischen Parametern gezogen werden kann.
Wenn sich in unserer Kalkulation oder bei der Vermittlung an einen Investor herausstellt, dass Ihnen bei Steuerunschädlichkeit weniger als der Rückkaufswert geboten werden kann, lehnen wir den Vertrag ab. Für Sie wäre in diesem Fall die Rückgabe an die Versicherung die bessere Alternative.
Für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages behält die Versicherung zusätzliche Gebühren ein, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Zusätzlich wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag einbehalten, sofern der Vertrag noch keine 12 Jahre läuft.
Führt jedoch LifeFinance oder ein Investor Ihre Police weiter, so entfällt die Stornogebühr. Die Steuerpflicht – auch für die in der Vergangenheit erzielten Erträge – geht automatisch auf den Käufer der Police über.
Darüber hinaus behalten Sie in den meisten Fällen einen Todesfallschutz.
Sie können sicher sein, wir sind am Verkauf bzw. an der Vermittlung Ihres Vertrages interessiert. Jedoch hängt es von den einzelnen Parametern Ihres Vertrages und gegebenenfalls von der Einschätzung des Investors ab. Im Vorfeld jedoch können schon die Verträge ausgeschlossen werden, die die folgenden Kriterien nicht erfüllen:
Die Dauer der Abwicklung ist abhängig von der Schnelligkeit Ihrer Versicherungsgesellschaft und der Abtretungsbank (wenn Sie den Vertrag z.B. für ein Darlehen abgetreten haben). Bis zum Zahlungsausgang vergehen deshalb zwischen zwei und vier Wochen. In Einzelfällen kann es allerdings auch länger dauern.
Nach dem Sie sich für einen Verkauf Ihrer Police entschieden haben, geht alles sehr schnell und unkompliziert, aber sicher für beide Seiten. Sie erhalten nachdem beide Parteien einem Verkauf bzw. Kauf zugestimmt haben eine schriftliche Bestätigung sowie den vom Käufer unterschriebenen Vertrag von uns. Im Anschluss müssen Sie die Originalpolice an uns senden und wir melden Ihrer Versicherung den Versicherungsnehmerwechsel, so dass Sie von weiteren bürokratischen Schritten entlastet sind. Sobald dieser formelle Teil erledigt ist und die Versicherung den Versicherungsnehmerwechsel bestätigt hat, wird das Geld auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Ja. LifeFinance prüft jede einzelne Police.
Grundsätzlich ja.
Oftmals sind Lebensversicherungsverträge als Sicherheit bei Immobilienfinanzierungen oder zur Absicherung sonstiger Kredite bei einer Bank, Bausparkassen oder bei der Versicherungsgesellschaft selbst hinterlegt. Das bedeutet, dass der Zessionar /Abtretungsgläubiger Rechte an dem jeweiligen Lebensversicherungsvertrag hat.
Deshalb ist es ratsam mit diesem im Vorfeld zu sprechen, um zu erfahren, ob der Zessionar mit einem Verkauf einverstanden ist.
Folgende Vorteile ergeben sich:
Nach Verkauf des Vertrages zahlt der Policenkäufer alle weiteren fälligen Beiträge des Vertrages.
Sollte die Kaufpreiszahlung nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Übernahmetermin (Rechtlicher Übergang vom Versicherungsnehmer auf den Policenkäufer) erfolgen, weil die Bestätigung der Versicherung erst danach erfolgt, dann werden die über den vereinbarten Übernahmetermin hinaus gezahlten Beiträge (bei entsprechendem Nachweis durch Kopie des Kontoauszugs) selbstverständlich zusätzlich zum Kaufpreis erstattet.
Nach erfolgter Kaufpreiszahlung sollte eine ggf. der Versicherung erteilte Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen werden.
Zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Policendarlehen schauen Sie auf unserem Bereich FAQ unter LV-Kredit.de:
FAQ Policendarlehen
Kein Problem, bitte senden Sie uns Ihre Frage per E-Mail an info@lifefinance.de
Wir beantworten gerne Ihre Fragen und nehmen diese ggf. auch in die FAQ auf. Sie helfen so auch anderen Interessenten.
Wir bemühen uns schnellstens einen Käufer für Ihre Police zu finden.