Wesentlicher Bestandteil einer Kapitallebensversicherung ist die Todesfallleistung bzw. Versicherungssumme. Versichertes Ereignis ist der Todesfall der versicherten Person, das die Versicherungsleistung - die Todesfallsumme - auslöst. In der privaten Rentenversicherung kann eine Todesfallleistung dergestalt enthalten sein, dass bei Versterben der versicherten Person vor dem vertraglich vereinbarten Rentenzahlungsbeginn die Einzahlungsbeträge zurückerstattet werden oder dass bei Versterben nach Rentenzahlungsbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart wird oder eine Hinterbliebenenversicherung mit eingeschlossen wird. Die Todesfallleistung kann in der Lebensversicherung für die Vertragslaufzeitmit gleich bleibender Höhe oder mit steigender oder fallender (z. B. Restschuldversicherung) Versicherungssumme vereinbart werden. Das Ansteigen oder Fallen wird dabei in der Regel in Stufen vorgenommen, die jährlich, halbjährlich oder in noch kleineren Abständen wirksam werden.