LifeFinancePartnerbereichFaires Angebot-Todesfallschutz bleibt bei Verkauf erhalten!
Bild: Faires Angebot-Todesfallschutz bleibt bei Verkauf erhalten!

Faires Angebot-Todesfallschutz bleibt bei Verkauf erhalten!

Ein ganz wesentlicher Unterschied zur Rückgabe an den Versicherer ist neben dem höheren Kaufpreis, der verbleibende Todesfallschutz.
Viele Kunden werden Sie fragen, wie das geht, da die Police ja verkauft wurde.
Entscheidend ist hier, dass der Käufer die Police erwirbt, um diese bis zum Ablauf fortzuführen. Nur daher ist auch ein Aufpreis gegenüber dem Rückkaufswert für den Kunden möglich. Die Regelung für den Todesfall sieht bei dem meisten Policen so aus, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls der Versicherer die vereinbarte Todesfallsumme sowie i.d.R. zuzüglich etwaige gutschgeschriebene Überschüsse zahlt.
Bei einer verkauften Police fließt diese Leistung zunächst an den Käufer der Police. Dieser rechnet mit den Berechtigten gemäß der Vereinbarung aus dem Kaufvertrag ab. Für die Erben bedeutet dies i.d.R. dass der Käufer eine verbleibende Leistung an sie auskehrt, die sich wie folgt berechnet:
Leistung der Versicherung an den Käufer,
abzüglich bereits gezahlter Kaufpreis,
abzüglich der nach dem Kauf vom Käufer gezahlten Beiträge sowie
abzüglich der Verzinsung seines eingesetzten Kapitals (Kaufpreis und Beiträge). Der nach dieser Berechnung verbleibende Betrag wird an die Berechtigten aus dem Kaufvertrag ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Ausführungen nur beispielhaft sind, es kommt immer auf die individuelle Regelung im Kaufvertrag an.

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