LifeFinanceRatgeberLebensversicherung verkaufen oder beleihen?
Bild Finanzen auf dem Tablet

Lebensversicherung verkaufen oder beleihen?

Lebensversicherung kündigen:

Fast jede zweite in Deutschland abgeschlossene Kapitallebens- oder private Rentenpolice wird vor Ablauf gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

Um zu entscheiden, was die richtige Lösung ist haben wir Ihnen mögliche Alternativen gegenübergestellt.

Was passiert bei der Kündigung?

Der Vertrag erlischt. Außerdem entfallen mit der Kündigung alle Versicherungsleistungen. Das betrifft auch Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherungen.

Sie erhalten den Rückkaufswert bei Kündigung ausgezahlt.

Damit können erhebliche Verluste verbunden sein. Denn nur die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Werte werden ausgezahlt. Andere Werte jedoch werden entweder gar nicht oder nur anteilig ausgezahlt. Wie hoch der Rückkaufswert ist, wird anhand fester Vorgaben berechnet. Die Höhe ist u.a. abhängig von den eingezahlten Beiträgen, den erzielten Überschüssen und dem Zeitpunkt der Kündigung.

Der Rückkaufswert muss nicht der Summe der bisher gezahlten Beiträge entsprechen. Es kann weniger sein, aber auch mehr.
Besser ist die Kündigung zu vermeiden.

Die Kündigungsmöglichkeit hängt sehr oft von der Zahlungsweise ab. Wenn Sie monatlich zahlen, können Sie monatlich kündigen. Bei jährlicher Zahlung kann nur zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

Tipp! Lassen Sie sich die aktuellen Werte vor einer Kündigung vom Versicherer berechnen. Rufen Sie bei Ihrem Versicherer an und lassen Sie sich die Berechnung zuschicken.

Lebensversicherung verkaufen:

Wesentlicher Vorteil bei einem Verkauf  ist der höhere Preis gegenüber der Kündigung. Käufer zahlen bei einem seriösen Angebot immer einen höheren Preis, als der aktuelle Rückkaufswert beträgt. Stellen Sie den Kaufpreis dem Rückkaufswert der Versicherung gegenüber. Wichtig: vergleichen Sie die aktuellen Werte auf den gleichen Stichtag berechnet.

Einen weiterer Vorteil ist der verbleibende Todesfallschutz.

Gewinne, die der Verkauf eines Altvertrages (Abschluss vor dem 1.1.2005) erbringt, sind steuerfrei.

Ein Investor übernimmt beim Verkauf die Versicherungspolice und führt diese fort. Für ein Angebot zum Ankauf muss Ihre Police verschiedenen Kriterien entsprechen.

Realistisch sind aktuell Aufpreise zwischen 1 und 3 Prozent auf den Rückkaufswert.

Wichtig! Ein Verkauf geht zu jeder Zeit, eine Kündigung nur zu bestimmten Stichtagen!

Lebensversicherung beleihen:

Wenn Sie die Police kündigen, dann wird Ihre Altersvorsorge  aufgelöst. Benötigen Sie dagegen nur kurzfristig Geld, beleihen Sie lieber die Police. Eine solche Beleihung nennt man „Policendarlehen“.

Sie erhalten sich so die wichtige Altersvorsorge. Diese verzinst sich weiter und alle Versicherungsleistungen bleiben bestehen. Mit einem Policendarlehen können Sie -maximal bis zum Rückkaufswert- auf  benötigte Mittel zurückgreifen. Die Police wird nur als Sicherheit eingesetzt. Auf Grund dieser Sicherheit sind die Zinskonditionen sehr günstig und weitgehend flexibel. Lassen Sie sich den gesamten Rückkaufswert oder auch nur einen Teil davon als Darlehen auszahlen. Die Rückführung von Policendarlehen ist in der Regel kurzfristig möglich. Während der Laufzeit des Policendarlehens zahlt man in der Regel nur die Zinsen, keine Tilgung. Dadurch ist die Belastung sehr gering.

Fondsgebundene Policen sind bis zu 60 % des aktuellen Fondsguthabens beleihbar.

Viele Versicherer bieten ein Policendarlehen an. Diese sind oftmals jedoch relativ teuer. Außerdem werden viele Policen nicht beliehen. Zum Beispiel beleihen viele Versicherer keine beitragsfreien Policen.

Eine Beleihung können Sie bei unabhängigen Anbietern vornehmen, auch wenn Ihr Versicherer selbst kein Policendarlehen anbietet.

Holen Sie sich ein Angebot zum Ankauf sowie für ein Policendarlehen ein und vergleichen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer persönlichen Situation.

Fazit:

Sie behalten die Police, wenn Sie nur kurzfristig mal Geld benötigen, z.B. bei unvorhergesehenen Anschaffungen. In diesem Fall beleihen Sie den Rückkaufswert einfach und zahlen das Darlehen bei nächster Gelegenheit zurück.

Bevor Sie kündigen, prüfen Sie vorher einen Verkauf. Lohnt sich der Verkauf nicht und eine Beleihung kommt nicht in Frage, erst dann kündigen Sie.