Jetzt aus der Lebensversicherung aussteigen?
Thursday 08. May 2014Neues Urteil aus Karlsruhe sorgt für Wirbel
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Neues Urteil aus Karlsruhe sorgt für Wirbel
Versicherungsnehmer können Verluste bei vorzeitiger Kündigung kaum vermeiden
Welche Alternativen es zur Kündigung gibt
Das Problem Vermittler
Zinsen für Verbraucherkredite werden steigen
Die Tücke liegt im Detail
Wie der Europäische Gerichtshof Zeitgeist zum Recht erhebt
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss bei der Steuererklärung 2010 besonders genau hinschauen
Verbraucherschutzzentrale Hamburg siegt vor Oberlandesgericht Hamburg gegen vier große Versicherer
Für die Abgeltungssteuer kommt es auf den individuellen Tarif an
BGH stellt sich vor Verbraucher
Vertragliche Koppelung von Darlehen und Restschuldversicherung müssen transparent sein
Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten der Verbraucherzentrale Hamburg, Kündigungen waren in den dem Urteil zugrunde liegenden Fällen intransparent und Nachteile der Kündigung oder Beitragsfreistellung wurden nicht ausreichend...
Entscheidung des OLG Stuttgart zum Einsatz von Lebensversicherungen zur Porzesskostenfinanzierung
Geldwerter Vorteil nur dann zu versteuern, wenn er tatsächlich existiert
Versicherungsnehmer verschenken Geld an den Staat und agieren kurzsichtig
Entwicklung der Rückkaufswerte liegt bei Verträgen innerhalb von 12 Jahren Laufzeit oftmals deutlich unter der Beitragszahlung / Phase bis Steuerfreiheit durch Policendarlehen überbrücken
Neuregelung passiert den Bundestag / erhebliche Entlastung für gesetzlich Krankversicherte möglich
BFH segnet altes Finanzierungsmodell mit Lebensversicherungen für Vermieter ab
Steuerliche Neuregelung stellt wesentlichen Vorteil des Verkaufs gegenüber der Kündigung dar
Policen vor Kündigung prüfen, wenn kein Verkauf möglich ist, kann ein Policendarlehen immer noch besser sein, als die Kündigung
Steuerfreier Verkauf auch nach 2008 für Altverträge möglich
Kürzung der Pendlerpauschale beugt geltendes Recht, aber kein Grund Sektkorken knallen zu lassen
Strafe ist abhängig von Höhe einer Steuerhinterziehung, bei Millionenbeträgen hinterzogener Steuern ist endgültig Schluss mit lustig
Aber andere Steuervorteile fallen weg und enormer bürokratischer Aufwand wird produziert
Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte seit 2005 muss von Rentnern beachtet werden / Fiskus rechnet mit erheblichen Nachzahlungen
Medienberichte über erhebliche Finanzlöcher des Bundes wegen Abzugsfähigkeit von Verlusten aus der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen
Neue Regeln sollen Verbraucher besser schützen, aber Sonderkündigungsrecht für Darlehensnehmer bei Verkauf ist nicht vorgesehen
Neuregelung durch Abgeltungssteuer führt ab 2009 wieder zu einem Steuervorteil für Lebensversicherungen gegenüber anderen Kapitalmarktprodukten, Verschlechterung des Verkaufs ab 2009
Bundessozialgericht urteilt über Veräußerung von Lebensversicherungen, Selbstständige besonders belastet. (BSG, Kassel - Az.: B 14/7b AS 68/06 R)
Versicherungsnehmer sollten bei Kündigung genau hinsehen
Fristen sind zwingend zu beachten / vor Kündigung sollten Versicherungsnehmer immer Alternativen prüfen.
Modelle für Vermögende in der Kritik / Steueraffäre wirkt nach
Kreditanfragen können Schufa-Rating verschlechtern / bei Policendarlehen keine Schufa Anfrage notwendig.
Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichtes Zweibrücken: Verkauf einer Lebensversicherung für Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht notwendig, wenn Lebensversicherung als Altersvorsorge dient
Zur Finanzierung einer Immobilie eingesetzte Lebensversicherungen nach Verkauf der Immobilie prüfen
BFH Entscheidung: Pfändung einer Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht durch Finanzamt möglich, solange Wahlrecht auf Verrentung noch nicht ausgeübt wurde
10 % der Steuerpflichtigen natürlichen Personen zahlen über die Hälfte der gesamten Einkommensteuer in Deutschland.
Gericht sieht Kernstück der Hartz IV Reform als problematisch an und hat entsprechende Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Beschluss des Sozialgerichtes Duisburg: Die Auflösung einer Lebensversicherung ist auch bei erheblichen Nachteilen von Hartz IV Empfängern hinzunehmen