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Keine Hinweispflicht auf Zweitmarkt
VVG Novellierung enthält keine Hinweispflicht auf Zweitmarkt - Verbraucher müssen sich selber informieren
Nach dem aktuellen Stand der Beratungen der Bundesregierung wird es aller Voraussicht nach keine Hinweispflicht für Versicherungsgesellschaften auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen für die Versicherungsgesellschaften geben. Die Unternehmen des Zweitmarktes, die im Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL e.V.) organisiert sind, hatten auf eine entsprechende Hinweispflicht, die es beispielsweise in Großbritannien bereits sehr lange und sehr erfolgreich gibt, hingearbeitet. Seitens der Versicherungswirtschaft wird eine Hinweispflicht abgelehnt. Nachteilig ist dies besonders für Verbraucher, die nicht von den Möglichkeiten des Verkaufs wissen. Davon gibt es genug, so wurden im Jahr 2006 mehr als 1 Mrd. Euro Rückkaufswerte über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen gehandelt, jedoch mehr als 12 Mrd. Euro gekündigt. Dabei ist es für Verbraucher immer lukrativ sich ein Angebot vom Zweitmarkt für Lebensversicherungen einzuholen. Denn ein Angebot vom Zweitmarkt bedeutet immer, dass der Kunde mehr bekommt als er bei Kündigung von der Versicherung ausgezahlt bekommen würde. Zusätzlich bleibt bei einem Verkauf auch ein verbleibender Todesfallschutz erhalten, da die Police fortgeführt wird.
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