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Regierung verschlechtert Kündigung von Lebensversicherung ab 2009
Steuerpflicht auch für Altverträge
Nach Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2007 sollen ab 1.1.2009 auch Lebensversicherungen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden unter die Abgeltungssteuer fallen, wenn die Auflösung der Versicherung vor Ablauf von 12 Jahren erfolgt. Nach bislang geltender Rechtslage ist die Kündigung steuerpflichtig, der Verkauf jedoch nicht. Dies hat die Versicherungswirtschaft veranlasst einen entsprechenden Vorstoß im Rahmen ihrer Lobbyarbeit zu unternehmen. Die Regierung hat man mit Versprechungen gelockt, wonach durch die Steueränderung Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro erwartet werden. Im Ergebnis heißt das für Versicherungskunden, dass sich die Angebote für den Verkauf von Lebensversicherungen nach dem 31.12.2008 entsprechend verschlechtern werden. Für Kunden, die sich von Ihrer Lebensversicherung trennen wollen heißt es nun bis zum Jahresende 2008 die Police zu verkaufen, da derzeit noch die Steuerfreiheit für den Verkauf gilt. Aber auch wer nach dem 31.12.2008 sich von seiner Lebensversicherung trennen will stellt sich mit dem Verkauf immer besser als mit der Kündigung der Lebensversicherung.
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