News
VVG Novelle: Mindestrückkaufswerte nützen nur Wenigen
Frühstornierungen werden zu Lasten der Versichertengemeinschaft besser gestellt
Mit der Novellierung des VVG sind vermutlich erhebliche Nachteile für diejenigen verbunden, die Ihre Policen sehr spät oder gar nicht stornieren. Hintergrund ist die geplante Neuregelung, nach der „Frühstornierer“ einen Mindestrückkaufswert erhalten sollen. In Fachkreisen wird vermutet, dass die Versichertengemeinschaft für diese Regelung wird bluten müssen, da die Kosten vermutlich auf die verbleibenden Versicherten umgelegt werden. So sollen darüber hinaus Abschluss- und Provisionskosten nicht mehr wie bisher sofort bei Abschluss der Police belastet sondern über die ersten fünf Jahre der Laufzeit der Police verteilt werden. Dies bedeutet eine Subventionierung der Verträge die in dieser Zeit storniert werden und denen dann nach der Neuregelung ein Mindestrückkaufswert ausgezahlt werden muss. Letztlich muss natürlich die Handhabung in der Praxis abgewartet werden, aber soviel scheint sicher, weder der Fiskus, noch die Aktionäre werden für die Subventionen aufkommen wollen. Den einzigen Ausweg bietet ein Verkauf der Police statt einer Kündigung, da beim Verkauf keine Stornokosten gegenüber der Versicherung anfallen, die sonst im Rahmen der Rückkaufswertberechnung eingepreist werden.
setzte einen Link auf diese Seite: