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EU Kommission will Baukredite regulieren
Binnenmarktkommissar McCreevy sieht Handlungsbedarf bei Kündigungsrechten und Vorfälligkeitsentschädigungen
Die EU Kommission möchte unter Federführung von EU Kommissar McCreevy den europäischen Verbrauchern unter die Arme greifen und Regelungen europaweit erlassen, nach denen Verbraucher einen Baukredit jederzeit kündigen können und im Fall der Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen müssen. Diese heute weitgehend auch in Deutschland übliche Praxis bei der Baufinanzierung steht nach Auffassung der EU Kommission einem europaweit einheitlichen Hypothekenkreditmarkt im Wege. Dabei übersieht man in der EU Kommission, dass es Regelungen mit einer variablen Rückzahlung durch den Kreditnehmer nicht nur in den angelsächsischen Ländern sondern inzwischen auch in Deutschland gibt. Darüber hinaus kann ein Versicherungsnehmer natürlich immer wählen zwischen kurzen oder langen Laufzeiten und so die Möglichkeiten der unterschiedlichen Zinsphasen nutzen. Zahlreiche Bankenvertreter sehen das Vorhaben der EU Kommission kritisch, da sie befürchten, dass sich die Baukredite dadurch verteuern. Dies muss aber keinesfalls so sein, wie ein Blick auf die Beleihung von Lebensversicherungen zeigt. Hier gab es über viele Jahre keinen Wettbewerb und die Zinsen waren für Versicherungsnehmer hoch und die Ausgestaltung der Verträge wenig flexibel. Seit dem Unternehmen wie die LifeFinance Policendarlehen begeben hat sich die Situation grundlegend gewandelt und so erhalten Kreditnehmer bei einer Beleihung Ihrer Police über LifeFinance sehr günstige Konditionen (vgl. http://www.lv-kredit.de/) mit einer jederzeitigen teilweisen oder vollständigen Kündigungsmöglichkeit, ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese für die Verbraucher sehr günstige Entwicklung gab es übrigens völlig ohne Zutun der EU Kommission, sondern lediglich durch Wettbewerb.
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