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Kürzung des Arbeitslosengeld I verfassungswidrig?
Gericht sieht Kernstück der Hartz IV Reform als problematisch an und hat entsprechende Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Die Richter der 56. Kammer des Berliner Sozialgerichts sehen in der Verkürzung der Bezugsdauer des so genannten Arbeitslosengeld I auf 12 Monate einen Eingriff auf das Grundrecht auf Eigentum. Dabei geht es Ihnen weniger um die Höhe der Bezüge, sondern vor allem um die sehr abrupte Handhabung, die besonders ältere Arbeitnehmer schwer treffen kann. In den dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten Fällen geht es um ältere Arbeitnehmer, die nach sehr langer Beitragszahlungsdauer lediglich einen 12 monatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Genauso wie jüngere Arbeitnehmer, sofern diese mindestens 12 Monate eingezahlt haben, da erst dann überhaupt ein Anspruch entsteht. So rügen die Richter, dass keine Staffelung vorgegeben ist und keine nach Meinung der Berliner Richter adäquate Übergangszeit im Gesetz vorgesehen war. Aus diesen Gründen wurde die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Ungeachtet dessen geht die politische Diskussion weiter, der Richterspruch ist aber eine klare Steilvorlage für die Kritiker der derzeit geltenden Regelungen. Wann mit einer Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichtes zu rechnen ist, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Die Gerichtsbeschlüsse zu den o.a. Fällen können unter folgendem Link http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/ mit dem Aktenzeichen "S 56 AL 2259/06" und "S 56 AL 1629/06"
abgerufen werden.
Technorati Stichworte:Arbeitslosengeld, Hartz IV Reform, Sozialgerichts, Bundesverfassungsgericht,
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