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Sind Lebensversicherungskunden in der Krise besser dran?
Die Versicherungswirtschaft hatte mit Protektor eine freiwillige Sicherungseinrichtung geschaffen, ist man damit in der Finanzkrise sicher?
Die Versicherungswirtschaft beruhigt, man sei nicht durch Direktinvestments in erheblichen Umfang von der aktuellen Finanzmarktkrise betroffen. Dennoch fragt sich mancher, ob die eingezahlten Leistungen wirklich sicher sind. Die Ratingagentur Fitch hatte auch erst vor kurzem in ihrer aktuellen Analyse der deutschen Lebensversicherer davon gesprochen, dass die Risikomanagementsysteme der Versicherer in 2008 einem „Praxistest unterzogen“ würden und die Bewertungsreserven der deutschen Lebensversicherer durch die Finanz- und Kapitalmarktkrise um etwa 40 Prozent auf 20 Milliarden Euro gesunken sind. Für den Fall, dass die aktuelle Krise einer Versicherungsgesellschaft ernsthaft zusetzen sollte, sind Lebensversicherungskunden relativ gut abgesichert. Denn die Sparleistungen der Versicherten gehören nicht der Versicherungsgesellschaft sondern sind separiertes Vermögen der Versicherten. Außerdem hatte die Versicherungswirtschaft bereits vor Jahren eine „Auffanggesellschaft“, die Protektor AG gegründet. Tatsächlich musste diese dann im Fall der Mannheimer Versicherung im Jahre 2003 aktiv werden. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland. Diese führt die Verträge fort, bereits gewährte Gewinnbeteiligungen bleiben erhalten. Jedoch muss die Protektor AG nur den Garantiezins zahlen. Auch diese Gesellschaft kann ihre Überschussbeteiligungen senken oder erhöhen. Ein ernsthaftes Problem würde natürlich sofort entstehen, wenn mehrere Versicherer in Schieflage gerieten. Dafür würden die Möglichkeiten der Protektor vermutlich nicht ausreichen.
Für Lebensversicherungen ist aber derzeit dass Absenken der Rendite aufgrund der Kapitalmarktprobleme das Risiko mit der größeren Eintrittswahrscheinlichkeit. Hinzu kommen die Auswirkungen der Umsetzung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes, dass seit Anfang 2008 in Kraft ist. Denn nach dem Willen des Gesetzgebers müssen die Versicherungen die Versichertengemeinschaft stärker an den stillen Reserven beteiligen. Dies kann natürlich nicht nur in eine Richtung geschehen, sondern muss auch dann gelten, wenn statt stiller Reserven plötzlich stille Lasten entstehen sollten. Es wird also sehr darauf ankommen, ob eventuelle Wertberichtigungen auf Wertpapiere nur kurzfristig bestehen oder langfristiger Natur sind.
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