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Versicherungen wollen keinen zwingenden Gentest
Diskussion um Gendiagnostikgesetz und Auswirkungen auf den Abschluss von Lebensversicherungen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat mitgeteilt, dass die deutschen Lebensversicherungsgesellschaften die im GdV organisiert sind, keinen Gentest vor Abschluss einer Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen. Zugleich bekräftigte der Verband in seiner Stellungnahme zum Gendiagnostikgesetz, dass „dies auch künftig nicht beabsichtigt“ ist und man im Gegenteil „das Recht auf Nichtwissen“ unterstützen will.
Jedoch wollen die Versicherer das Informationsgleichgewicht gewahrt wissen und betonen, dass Kenntnisse über gesundheitliche Risiken mitgeteilt werden müssen. Im Klartext bedeutet dies, dass eine durch einen Gentest erlangte Kenntnis über gesundheitliche Risiken, wie z. B. Erbkrankheiten, mitgeteilt werden müssen, wenn diese zum Zeitpunkt des Abschlusses der Lebensversicherung vorlagen. Ein Gentest als Bedingung zum Abschluss einer Lebensversicherung ist dagegen nicht vorgesehen.
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