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Bundesversicherungsamt hält nichts von „Serviceberater-Programm“ der Barmer Ersatzkasse
Krankenversicherer leiden unter Wechselwilligen, aber nicht jede Werbemaßnahme ist zulässig
Bei der fraglichen Aktion hatte nach Medienberichten die Barmer Ersatzkasse (BEK) wechselwilligen Versicherten eine „Serviceberater-Pauschale“ in Höhe von bis zu 220 Euro zuerkannt, dabei verpflichteten sich diese, bis Ende 2009 in der BEK Mitglied zu bleiben, und an Umfragen teilzunehmen. Das Bundesversicherungsamt hat diese Praxis jetzt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen als unzulässig eingestuft. Die BEK hatte bis zuletzt gegen die Einwände anderer Krankenkassen, die sich über die Aktion der BEK beschwert hatten, vorgebracht. So hatten Wettbewerber diese Pauschale als „Bleibeprämie“ bezeichnet und Wettbewerbsverzerrung vermutet. Dies sah die BEK anders, nach der Einigung mit dem Bundesversicherungsamt wird das Programm jetzt eingestellt. Nach Mitteilung der BEK hatte das Programm bisher 3,7 Mio. Euro gekostet.
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