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Rentner müssen Steuerpflicht prüfen
Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte seit 2005 muss von Rentnern beachtet werden / Fiskus rechnet mit erheblichen Nachzahlungen
Die meisten Rentner in Deutschland sind vermutlich davon ausgegangen, dass bei Bezügen aus der gesetzlichen Rentenkasse keine Steuerpflicht vorliegt. Lediglich wer über weitere erhebliche Einkünfte verfügte, war auch vor 2005 als Rentner steuerpflichtig. Mit Änderung der Besteuerung dieser Einkünfte seit 2005 sind erheblich mehr Rentner zumindest mit der Abgabe einer Steuererklärung belastet. Hintergrund ist die mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführte „nachgelagerte Besteuerung“. Dadurch wurde ein Teil der Rente steuerpflichtig, wie hoch dieser Teil ist, richtet sich nach dem Jahr in, dem der Renteneintritt erfolgte. Relevant wird diese Frage jetzt wegen einer technischen Änderung. Die Neuregelung selbst gilt bereits seit 2005, aber aufgrund technischer Probleme verfügte die Finanzverwaltung schlichtweg nicht über die notwendigen Daten. Ab 2009 sollen alle Stellen, die Renten oder ähnliche Leistungen auszahlen, Auskünfte über steuerpflichtige Zahlungen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilen. Die Zuteilung der neuen Steueridentifikationsnummern ist ein wichtiger Baustein bei der Erfassung aller Steuerpflichtigen und der geleisteten Zahlungen. Die Daten werden ab 2009 dann rückwirkend von den Rentenkassen an die ZfA seit 2005 geliefert, sodass sich Rentner, die bisher dieses Thema nicht beachtet hatten, dringend informieren sollten.
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