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Verluste aus Lebensversicherungen steuerlich absetzbar?
Medienberichte über erhebliche Finanzlöcher des Bundes wegen Abzugsfähigkeit von Verlusten aus der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen
Das Handelsblatt hatte mit einer Meldung vom Dienstag aufgeschreckt, von einem Milliardenloch für den Haushalt von Peer Steinbrück war die Rede. Erhebliche Verluste könnten Steuerzahler bei ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn diese aus der vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen entstehen. In der Tat haben wohl auch nach anderen Medienberichten verschiedene Finanzämter in Einzelfällen Verluste aus der vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherungen anerkannt, die noch vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Aus dem Bundesfinanzministerium drang inzwischen jedoch eine andere Sicht, danach handelt es sich um absolute Einzelfälle und die bisher gängige Verwaltungspraxis, nach der solche Verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden können, gilt weiterhin. Allerdings ist hier genau der Knackpunkt, denn eine Verwaltungsauffassung kann sich ändern, ggf. müssen Gerichte hierüber entscheiden. Im Übrigen ist nicht einzusehen, warum in Einzelfällen von der Verwaltungspraxis abgewichen wurde. Hierzu ist nichts aus dem Finanzministerium zu hören.
Für Verträge ab dem Jahr 2005 gilt ohnehin eine andere Regelung, bei diesen Verträgen dürfen Verluste geltend gemacht werden. Entscheidend ist für den Versicherungsnehmer keinen oder einen möglichst niedrigen Verlust zu realisieren, dies kann er z. B. in dem er vor der Kündigung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ein Angebot des Zweitmarktes einholt. Auch wenn nicht jede Versicherung auf dem Zweitmarkt platziert werden kann, die Angebote sind kostenlos und unverbindlich. Eine Anfrage zum Verkauf kostet also nichts, kann aber mit erheblichen Vorteilen verbunden sein, wenn ein Angebot möglich ist. Denn neben einem Aufpreis zu dem von der Versicherung bei Beendigung des Vertrages gezahlten Wertes besteht weiterhin ein Todesfallschutz, da die Police vom Käufer fortgeführt wird.
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