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Wer kann Lebensversicherung verkaufen?
Praxisfragen für Versicherungsnehmer, die Lebensversicherung verkaufen wollen
Die Probleme können im Detail stecken, denn immer wieder erreichen uns Anfragen von Kunden, die sich nicht sicher sind, ob sie Ihre Lebensversicherung verkaufen können. Dies ist verständlich, da die Aufkaufkriterien ab denen Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt platziert werden können, sehr unterschiedlich sind. So sind in der Mehrzahl auf dem Markt Investoren aktiv, die bevorzugt Policen kaufen, die eine Restlaufzeit von etwa 1/3 der Gesamtlaufzeit der Police noch aufweisen. Bei einer Laufzeit von z. B. 25 Jahren für eine Police, können die Jahrgänge der Policen, die in den Jahren 1991 und später abgeschlossen wurden heute eine gute Verkaufswahrscheinlichkeit besitzen. Der aktuelle Rückkaufswert sollte mindestens 10.000 Euro betragen, wobei der zugrunde zu legende Rückkaufswert sich aus dem aktuellen garantierten Rückkaufswert und eventuell bereits gutgeschriebenen Überschüssen zusammensetzt. Dies ist der Wert, den die Versicherung bei Kündigung auszahlen würde, vorausgesetzt die Police ist nicht mehr steuerschädlich, also außerhalb der Zwölfjahresfrist. Ansonsten müsste der Steuerwert noch abgezogen werden. Darüber hinaus gilt, dass Lebensversicherungen, die unter das Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge fallen in der Regel nicht aufgekauft werden können. Das sind typischerweise Policen, bei denen der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und der Arbeitnehmer die versicherte Person (Direktversicherungen).
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