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Bausparverträge nur noch bis Jahresende mit „alter Wohnungsbauprämie“ möglich
Bis Jahresende lassen sich noch erhebliche Vorteile sichern, ab 2009 Wohnungsbauprämie nur noch für „wohnwirtschaftliche Zwecke“
Wer in den kommenden Jahren Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat und über einen Bausparvertrag nachdenkt, sollte die Zeit bis 31.12.2008 noch nutzen, um einen geeigneten Anbieter zu finden. Dies gilt vor allem dann, wenn man später nicht unbedingt bauen will. Denn der Fiskus hat für Bausparverträge ab 2009 eine Hürde für die Wohnungsbauprämie eingebaut. Diese kann künftig nur dann noch in Anspruch genommen werden, wenn der Zulagenberechtigte auch tatsächlich den Bausparvertrag für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden will. Als „wohnwirtschaftliche Maßnahme“ gilt der Bau oder der Kauf einer Immobilie aber auch die Modernisierung oder der Umbau von Immobilien. Ist der Bausparer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt, kann er im Wesentlichen wie bisher, nach Ablauf von sieben Jahren frei über das Geld verfügen. Wer Bausparverträge als Geldanlage nutzen will und staatliche Zulagen in Anspruch nehmen kann, der muss bis Ende 2008 einen Bausparvertrag abschließen. Allerdings gibt es durchaus ernst zu nehmende Fragezeichen hinter dem Bausparkonzept. Experten raten daher genau zu überlegen, welche Zinsen zu erwarten sind. Das gilt sowohl für die Guthabenseite, als auch für die spätere Kreditseite. Für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen sind ohnehin enge Grenzen gesetzt. So darf für den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden höchstens 25.600 Euro betragen (Ehepaare höchstens 51.200 Euro). Finanztest hat für Kurzentschlossene, die jetzt einen Bausparvertrag noch vor Jahresende abschließen wollen, aktuelle Angebote unter die Lupe genommen.
http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/test/-Bausparen/1734494/1734494/1739867/1740354/
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