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BGH entscheidet: Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
Kürzung der Pendlerpauschale beugt geltendes Recht, aber kein Grund Sektkorken knallen zu lassen
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden; es ist ein Sieg der Steuerprinzipien gegenüber der Raubrittermentalität der Großen Koalition. Steinbrück und Merkel hatten gegen die Bedenken fast aller einschlägigen Experten auf dem Steuergebiet ein von vornherein verfassungswidriges Unterfangen zulasten der Arbeitnehmer und Unternehmer gestartet. Der BGH hat im Wege der Normenkontrollklage (ein anderes Gericht, hier der BFH, hatte Verfassungsbedenken) auch entschieden, dass die alte Regelung in Kraft bleibt. Damit können Millionen Arbeitnehmer, aber auch Unternehmer, die täglich Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen, mit der alten Regelung rechnen. Dennoch besteht kein Grund, die Korken knallen zu lassen. Denn die obskure Veranstaltung zeigt vor allem eins: Der Staat ist unfähig zu sparen und seine Ausgaben nach seinen Einnahmen zu richten. Es sind immerhin 2,6 Mrd. Euro pro Jahr, die der Fiskus mit der Neuregelung einnehmen wollte. Diese wird man jetzt an anderer Stelle vom Bürger eintreiben.
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