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BGH will echte Strafen für Steuersünder
Strafe ist abhängig von Höhe einer Steuerhinterziehung, bei Millionenbeträgen hinterzogener Steuern ist endgültig Schluss mit lustig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem neuesten Grundsatzurteil zur Steuerhinterziehung klargemacht, dass eine Bewährungsstrafe, wenn es um Millionenbeträge geht, nicht mehr angemessen ist. Der 1. Strafsenat des BGH hat dabei aber eine differenzierte Betrachtungsweise zugelassen. So sollen nach Ansicht des höchsten deutschen Steuergerichts bei Beträgen bis zu 50.000 Euro weiterhin Geldstrafen verhängt werden. Bei Hinterziehungsbeträgen bis 100.000 Euro kommt es auf den Einzelfall an. „Bei sechsstelligen Hinterziehungsbeträgen ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich“, heißt es vom Gericht. Allerdings schränkt der BGH hier gleich wieder ein und lässt verlauten, dass bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro eine Freiheitsstrafe in der Regel verhängt werden müsse, aber diese könnte noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Gleichwohl ist die Rechtsprechung für Steuerhinterziehung damit deutlich in den Konsequenzen verschärft worden.
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