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Was sich 2009 beim Verkauf von Lebensversicherungen ändert
Steuerfreier Verkauf auch nach 2008 für Altverträge möglich
Wie jedes Jahr hat auch für den 31.12.2008 der Gesetzgeber eine Reihe von steuerlichen Änderungen erdacht, diesmal ergeben sich allerdings gravierende Änderungen beim Verkauf von Lebensversicherungen. Dies betrifft zwar nicht alle Verträge, aber doch einen gehörigen Teil. An dieser Stelle können nur die wichtigsten Punkte angerissen werden, dafür bitten wir um Verständnis. Die wichtigste Frage vieler Versicherten ist, ob der Verkauf in 2009 steuerpflichtig wird. Hier gilt wie immer, wenn Steuergesetze geändert wurden: Es kommt drauf an. Nämlich darauf, ob Ihr Vertrag bereits bisher steuerfrei war oder nicht. Handelt es sich um einen sogenannten Altvertrag, das heißt, ist der Vertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden und läuft zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits 12 Jahre, dann ist der Verkauf auch weiterhin steuerfrei möglich. Ist ein solcher Altvertrag zum Zeitpunkt des Verkaufs steuerpflichtig, weil er zum Beispiel noch keine 12 Jahre läuft, dann ist auch der Verkauf nach dem 31.12.2008 steuerpflichtig. Hier fällt dann Abgeltungsteuer an. Versicherungsverträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden (Neuverträge) können generell nicht mehr steuerfrei vereinnahmt werden, egal ob bei einem Verkauf an einen Dritten oder der vorzeitigen Rückgabe an die Versicherung und auch nicht bei regulärem Ablauf der Versicherung. Darüber hinaus gibt es eine interessante Reihe weiterer Details, die wir an dieser Stelle von Zeit zu Zeit besprechen.
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