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Neue Regeln für Kreditverkäufe
Neue Regeln sollen Verbraucher besser schützen, aber Sonderkündigungsrecht für Darlehensnehmer bei Verkauf ist nicht vorgesehen
Die Regierungskoalition will die Regelungen für Kreditverkäufe neu regeln, so sollen künftig Kreditnehmer über einen Verkauf informiert werden. In den letzten Monaten waren Kreditverkäufe in die öffentliche Diskussion geraten, weil bei einigen Immobilienkrediten der Verkauf an Finanzinvestoren nach verschiedenen Medienberichten zu Verwertung der Immobilien geführt hatte, obwohl keine Leistungsstörung im Kreditvetrag eingetreten war. Der dadurch entstandenen Befürchtung, dass auch ordentliche Darlehensnehmer bei massenhaftem Kreditverkauf an Finanzinvestoren in die Zwangsvollstreckung getrieben werden, will die Neuregelung entgegentreten. So sollen bereits vor Kreditabschluss die künftigen Darlehensnehmer informiert werden, ob ihr Darlehen später verkauft werden kann. Dies soll Kreditnehmern ermöglichen solche Angebote abzulehnen. Kommt es im Verlauf tatsächlich zum Verkauf des Kredites muss der Darlehensnehmer unverzüglich informiert werden, es sei denn, die Bank, bei der er den Kredit abgeschlossen hat, bleibt weiterhin sein (einziger) Ansprechpartner.
Nicht durchsetzen konnte sich der Vorschlag, dem Darlehensnehmer bei Verkauf ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Das ist sehr bedauerlich, denn das wäre der effektivste Schutz der Verbraucher bei einem Verkauf. Aber immerhin verbessert sich der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers dahin, dass eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen künftig nur noch möglich sein soll, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Darlehensnennbetrages in Verzug ist.
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