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Wiedereinführung eines Steuervorteils für Lebensversicherungen
Neuregelung durch Abgeltungssteuer führt ab 2009 wieder zu einem Steuervorteil für Lebensversicherungen gegenüber anderen Kapitalmarktprodukten, Verschlechterung des Verkaufs ab 2009
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer unterliegen Kapitaleinkünfte ab 2009 einem Steuerabzug von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Dies führt bei Produkten mit laufenden Einkünften wie Festgeldanlagen oder festverzinslichen Wertpapieren wie Anleihen zu einem Sofortabzug. Im Ergebnis steht nach Einführung der Abgeltungssteuer weniger Kapital zur Wiederanlage zur Verfügung.
Von diesem Sofortabzug sind Lebensversicherungen nicht betroffen, da deren Besteuerung erst bei Auszahlung der Ablaufleistung zum Tragen kommt. Wer mindestens 12 Jahre in eine Lebens- oder Rentenversicherung einzahlt und bei Ablauf der Police mindestens 60 Jahre alt ist, muss den Gewinn nur zur Hälfte versteuern. Dadurch wird die Kapitallebensversicherung gegenüber anderen Sparformen deutlich besser gestellt, jedoch sollten Versicherungsnehmer sehr genau prüfen, ob dieser Vorteil den Nachteil der geringen Flexibilität und die mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verbundenen Kosten auffängt. Hier kommt es natürlich stark auf die individuelle Lebensplanung an und wofür und wann man das Geld braucht, das angelegt werden soll. Denn die Trennung von einer Lebensversicherung vor Erreichen der Ablaufleistung ist oft mit schmerzlichen Verlusten verbunden. So können bei Kündigung z.T. erhebliche Stornogebühren des Versicherers anfallen und der Verkauf wird ab 2009 steuerpflichtig.
Versicherte, die sich von Ihrer Lebensversicherung noch in 2008 trennen wollen, können dagegen diese noch steuerfrei verkaufen. Fragen Sie uns nach einem Angebot für Ihre bestehende Kapitallebensversicherung, gern unterbreiten wir Ihnen kostenlos ein Angebot zur Übernahme Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung.
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