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Kann ich eine Unfall- Versicherung mit Beitragsrückgewähr verkaufen?
Nicht jede Vertragsgestaltung die einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ähnelt kann auf dem Zweitmarkt verkauft werden
Genau wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung handelt es sich bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr um ein Kombiprodukt.
Es ist eine Kombination einer Risikounfallversicherung gekoppelt mit einem Sparvertrag.
Sie sichern das Risiko eines Unfalles ab, gleichzeitig wird ein Teil der monatlichen Prämie gespart und am Ende der Versicherungslaufzeitzeit laut Versicherungsbedingungen an den Versicherungsnehmer mit Überschüssen ausgezahlt.
Anders als bei einer Lebensversicherung gibt es hier i.d.R. kein Recht auf Rückkauf vor Fälligkeit der Versicherung. Es werden zwar zeitanteilige Ansprüche gebildet, jedoch kann der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrages i.d.R. nicht frei über diese verfügen, mithin lassen sich diese Verträge nicht verkaufen. Vielmehr muss auf die Auszahlung des angesparten Kapitals bis Versicherungsende gewartet werden, oder es wird im Versicherungsfall ausgezahlt.
Denken Sie jedoch darüber nach, einen bestehenden Lebens- bzw. Rentenversicherungsvertrag zu kündigen, so sollten Sie den möglichen Verkauf dieser Versicherung vor einer Kündigung prüfen. Bei einem Verkauf bleibt die Versicherung bestehen und Sie erhalten nicht nur den Rückkaufswert, den Sie von der Versicherung bekommen sondern, einen Aufpreis sowie einen weiterhin bestehenden Todesfallschutz.
Bei einer Kündigung erlöschen der Vertrag und die damit verknüpften Rechte.
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