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Krankenkassenbeiträge sollen ab 2010 steuerlich absetzbar sein
Aber andere Steuervorteile fallen weg und enormer bürokratischer Aufwand wird produziert
Eigentlich klingt die Nachricht ganz gut und wird sicher landauf landab im nächsten Jahr von den Parteien in ihren jeweiligen Bundestagswahlkampagnen als großartige Leistung der großen Koalition verkauft werden. Bei genauer Betrachtung bietet der jetzt vorgelegte Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium aber nur eine mickrige Verbesserung. Die noch dazu mit einem enormen bürokratischen Aufwand einhergeht. Vorteilhaft ist das die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab 2010 das zu versteuernde Einkommen reduzieren sollen. Bisher wurden die Beiträge zwar auch steuerlich erfasst, waren als Sonderausgaben aber nur bis zu maximal 1.500 Euro absetzbar. Künftig sollen die Beiträge das zu versteuernde Einkommen und damit direkt die Steuerlast mindern. Damit es nicht zu einfach ist, sollen das aber nicht die Beiträge sein, die der Versicherte zahlt, sondern es wurde eine sogenannte Grundsicherung erdacht. Dies ist der sogenannte Basistarif, der bei privat Versicherten von der Versicherung für jeden Versicherten errechnet werden und mitgeteilt werden muss. Den Aufwand diesen Basistarif für die einzelnen Versicherten zu errechnen wird von Branchenkennern auf ca. 106 Millionen Euro geschätzt. Bei gesetzlich Versicherten sollen die Kosten für den Basistarif der gesetzlichen Versicherung 96 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen nach dem jetzigen Stand in voller Höhe abgesetzt werden können. Im Gegenzug dürfen künftig die Beiträge zur Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung nicht mehr abgesetzt werden. Unter dem Strich könnte dennoch eine Entlastung für die Versicherten bleiben. Keinen oder nur sehr geringen Vorteil haben Bezieher von Einkommen, die keine oder nur sehr geringe Steuern zahlen, deren Belastung mit Kranken- und Pflegeversicherung ist zwar genauso hoch wie der Bezieher größerer Einkommen, aber sie können die Beträge nicht steuerlich geltend machen.
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