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BGH gegen einseitige Preisgestaltung bei Verbraucherkrediten

AGB - Klauseln von verschiedenen Sparkassen betroffen, aber Auswirkungen auf alle Verbraucherkredite mit variabler Zinsanpassung und Dispokredite

Die Sparkassen Fürth und Oder-Spree haben in jeder Instanz verloren, jetzt hat der für Bankenrecht zuständige BGH Senat endgültig zugunsten der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. entschieden. Dabei ging es in der aktuellen Entscheidung des BGH um Formulierungen in Kreditbedingungen, wie sie von Sparkassen für Verbraucherkredite mit variabler Verzinsung verwendet werden, aber auch bei Dispo-Krediten Anwendung finden können. Konkret ging es um die Möglichkeit der Sparkasse, dass„..die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage und des Aufwandes nach billigem Ermessen festgelegt und geändert …„ werden. Dieses Recht stand ausschließlich der Sparkasse zu. Der BGH monierte dazu im Wesentlichen drei Kritikpunkte:

  1. Es sind unzulässige Gebühren (etwa für Leistungen, die sowieso erbracht werden müssen) möglich,
  2. Das einseitige Preisänderungsrecht sah keine Pflicht zur Anpassung nach unten vor, etwa bei sinkenden Zinsen,
  3. Gebühren könnten so zur Gewinnsteigerung genutzt werden.

Zudem gab der BGH zu bedenken, dass aus den Vereinbarungen für den Kunden überhaupt nicht transparent dargestellt sei, wie Kostensteigerungen und Gebührenerhebungen aneinander gekoppelt seien.

Verbraucherschützer kritisieren seit Langem, dass die Banken die Zinssenkungen der EZB nur zur Absenkung von Guthabenzinsen nutzen, aber Kreditzinsen nach wie vor sehr hoch sind. Aktuell müssen immer noch zwischen 12 und 14 Prozent Zinsen für Dispokredite und etwa 8 Prozent für Verbraucherkredite gezahlt werden. Dass, obwohl die EZB die Refinanzierungszinsen für die Banken erst vor Kurzem wieder gesenkt hatte. Lediglich bei Policendarlehen erhalten Kunden z. B. über LifeFinance aktuell sehr günstige Zinsen. Da diese Zinsen je nach Laufzeitwunsch des Darlehens fest vereinbart werden, können sich Verbraucher so günstige Zinsen (ab 3,95 Prozent p.a. nominal) bis zu 10 Jahren Laufzeit sichern. Ohne von steigenden Zinsen betroffen zu sein.
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22.04.2009 12:00 Alter: 8 Jahre

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