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Steuervorteile durch Policendarlehen nutzen

Beleihung führt nur bei falscher Handhabung zu Steuerpflicht, auf Details achten

Oft rufen Kunden bei uns an, die sagen: Ja das mit dem Policendarlehen ist eine gute Sache, aber wird dadurch nicht meine Kapitallebensversicherung steuerschädlich? Dabei gibt es einige ganz einfache Regeln, die man zwar beachten muss, aber man ansonsten nichts falsch machen kann. Grundsätzlich gilt, dass eine Beleihung den eigentlichen Versicherungsvertrag der Sache nach überhaupt nicht berührt. Die Police läuft weiterhin und verzinst sich, die Versicherungsansprüche bestehen weiter. Der steuerliche Vorteil für Verträge, die vor dem 1.1.2005 (Altverträge) abgeschlossen wurden, gilt ebenfalls, sofern nicht eine steuerschädliche Verwendung vorliegt. Dies wäre dann der Fall, wenn Kosten aus dem Policendarlehen, das sind in erster Linie die Zinsen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wenn man in seiner Steuererklärung oder als Selbstständiger in seiner Buchhaltung die Zinsen als Kosten geltend macht, dann wird der gesamte Versicherungsvertrag steuerschädlich. D. h. die Erträge könnten nicht mehr steuerfrei vereinnahmt und die Versicherungsprämien könnten nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wer das Policendarlehen aber für private Zwecke, bei denen also die Zinsen für das Policendarlehen weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind, der hat kein Problem mit dem Finanzamt. Ab einem Kreditbetrag von 25.565 Euro besteht für die kreditgewährende Bank eine Meldepflicht.

Aber auch für niedrigere Beträge könnte eine Steuerpflicht entstehen, wenn Kosten des Policendarlehens steuerlich geltend gemacht werden. Das Policendarlehen ist damit auch aus steuerlicher Sicht eine wesentlich bessere Möglichkeit der Geldbeschaffung als ein normaler Verbraucherkredit. Denn auch bei einem normalen Verbraucherkredit kann ich die Zinsen nicht steuerlich geltend machen, während bei einem Policendarlehen die steuerlichen Vorteile für die Altersvorsorge bei Altverträgen, nicht verloren gehen.

Wer also vor der Alternative steht, ob er seine Lebensversicherung kündigt, um kein oder ein geringeres Darlehen aufnehmen zu müssen, der sollte durchrechnen, ob ein Policendarlehen nicht günstiger ist. Denn die Zinsen für Policendarlehen sind wegen der Sicherheit der Lebensversicherung extrem günstig und anders als bei Verbraucherkrediten nicht bonitätsabhängig. Außerdem bleiben bei einem Policendarlehen die Ansprüche auf die Schlussüberschüsse und andere erst bei Ende der Versicherung gezahlte Erträge bestehen. Wer die Police vorher kündigt, verliert diese Ansprüche. Policendarlehen gibt’s ab 3,95 Prozent p.a. nominal hier.

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21.04.2009 10:33 Alter: 8 Jahre

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