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Bei Arbeitslosigkeit Lebensversicherung abstoßen?

Lebensversicherungsbeiträge kann man reduzieren, bevor Police gekündigt wird

Die wirtschaftliche Lage ist in Deutschland derzeit schlechter als die Stimmung. Vor der Bundestagswahl wird fleißig eine optimistische Grundstimmung in den Medien produziert, die Wirklichkeit sieht zum Teil anders aus. Denn in einigen Branchen wie dem Automobilbau, dem Maschinenbau aber auch der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung sieht es derzeit schlecht aus. Die Auftragseingänge sind soweit zurückgegangen, dass Entlassungen an der Tagesordnung sind. Kurzarbeit ist für die meisten Betriebe nur für eine gewisse Zeit durchzuhalten. Geht es dann nicht wieder aufwärts, folgen zwangsläufig Entlassungen. Wen es trifft, der muss mit den Einschränkungen fertig werden. Schnell taucht dann die Frage auf, was mit den laufenden Kosten, die im Monat das Haushaltsbudget belasten getan werden kann. Nun muss man sich natürlich vor Augen halten, dass die Beitragszahlung in eine Lebensversicherung zwar eine Belastung für den Haushalt darstellt, aber dieser Zahlung stehen künftige Erträge aus dieser Versicherung gegenüber, diese Zahlungen sind also nicht mit Miete, Handy- oder Telefonkosten vergleichbar. Wer heute unter 55 Jahren ist und neben der Lebensversicherung nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, muss für das Alter vorsorgen. Das sagt sich in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten natürlich leicht.

Was sollte man zuerst überlegen? Bevor man die Versicherung kündigt, bietet sich eine Beitragsfreistellung oder –stundung an. Wichtig: Wenn Sie erst vor wenigen Wochen einen Dynamiknachtrag erhalten haben, schauen Sie in dem Schreiben nach, bis wann Sie den Nachtrag ablehnen können. Denn in der Regel verschicken die Versicherungen den Dynamik-Nachtrag im Vorfeld, der Kunde hat dann in der Regel 4 Wochen Zeit und kann den Dynamik-Nachtrag ablehnen. Dann bleibt es beim alten Beitrag. Allerdings ist die Ablehnung mit gewissen Nachteilen verbunden, die Versicherungssumme steigt nicht weiter und die Ablaufleistung wird entsprechend geringer. Die mehrmalige Ablehnung von Dynamik-Nachträgen führt in der Regel zum Verlust dieses Rechts auf Erhöhung der Versicherungsleistung ohne Gesundheitsprüfung. Benötigt man aus der Versicherung Geld, geht das nur über ein Policendarlehen, wenn die Police nicht gleich gekündigt werden soll. Hat man die Versicherung beitragsfrei gestellt, erhält man von den Versicherungen in den meisten Fällen kein Policendarlehen. Das ist allerdings weniger tragisch, da die Konditionen der Versicherer in vielen Fällen sehr schlecht sind. Besser sind hier freie Anbieter, denn neben den günstigen Konditionen gilt hier auch, dass der Beleihungswert der gesamte Rückkaufswert und nicht wie bei vielen Versicherern nur der garantierte Rückkaufswert darstellt. Policendarlehen erhält man bereits ab 3,95 Prozent p.a. nominal (5,11 Prozent p.a. Effektivzins). Da sich die Police weiter verzinst, steigt auch der Rückkaufswert, sodass Policendarlehen über die Gesamtlaufzeit die Liquidität am ehesten schonen.

Prüfen Sie hier Ihr mögliches Policendarlehen.

27.08.2009 13:32 Alter: 7 Jahre

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