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Erhalt oder Aufbau der Altersversorgung besonders bei mittleren und jüngeren Jahrgängen notwendig

Absinken der Ansprüche aus der gesetzlichen Altersversorgung kann im Alter zu drastischen Einbußen führen

Nehmen wir einmal eine Person, die nichts von Deutschland weiß und wir würden Sie durch unser Land von Norden zum Süden und von Osten nach Westen fahren lassen und diese Person anschließend nach Ihren Eindrücken befragen. Ein Eindruck wäre vermutlich, dass es zum einen relativ viele ältere Menschen gibt und zum anderen, dass es diesen älteren Menschen in der Mehrzahl relativ gut geht. Sie machen Urlaub, sitzen in Cafés, fahren auf alle möglichen Events und genießen das Leben. So soll es auch sein, werden Sie sagen, schließlich haben sie dafür gearbeitet. Völlig richtig und es sei den älteren Damen und Herren auch gegönnt. Aber dieses Bild hat für die heute jüngeren und mittleren Generationen einen entscheidenden Haken: Es gilt für sie nicht mehr. Denn wenn die heute jüngeren und mittleren Jahrgänge eines Tages Mitte 60 oder älter sein werden, dann haben sie vor allem ein wirtschaftliches Problem. Das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg hat im Auftrag der Fondsgesellschaft Union Investment eine Studie über die regionalen Unterschiede in der Altersvorsorge einen sogenannten „Vorsorgeatlas“ erstellt Link: www.vwl.uni-freiburg.de/fakultaet/fiwiI/downloads/aktuelles/richtigstellung.pdf. Danach können nur 56 Prozent der heute Beschäftigten berechtigt hoffen, im Alter über mindestens 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens zu verfügen. Liegt die sogenannte Ersatzquote (Verhältnis der Rente zum letzten Einkommen) unter 60 Prozent oder in absoluten Beträgen unter 700 Euro pro Monat pro Haushalt, gehen die Experten um Prof. Bernd Raffelhüschen von einer Unterversorgung aus (lesen Sie dazu auch den Bericht in der FAZ-Onlineausgabe). Wichtig ist hierbei die Frage, aus welchen Quellen das Einkommen ab 65 Jahren bezogen wird. So können nur ein Viertel der Deutschen Ihren Lebensstandard im Alter aus der gesetzlichen Rentenversicherung absichern. Besonders jüngere Jahrgänge weisen ohne eine private Altersvorsorge eine erhebliche Unterversorgung auf. Nach der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung haben seit 2001 etwa 50 Prozent der Versicherten zwischen 20 und 35 Jahren Ansprüche von weniger als 958 Euro monatlich. Vor diesem Hintergrund ist der Aufbau und der Erhalt von privaten Altersvorsorgeansprüchen von immenser Bedeutung. Wer beispielweise in der jetzigen Situation Geldbedarf hat und eine bestehende Altersvorsorge über Jahre angespart hat, sollte diese nicht leichtfertig kündigen. Für eine Überbrückung bzw. bei kurzen Restlaufzeiten von Lebensversicherungen bietet sich bei Liquiditätsbedarf ein Policendarlehen an. Die Konditionen sind sehr günstig und dürften in der Regel die Nachteile einer Kündigung der Altersversorgung weit überkompensieren. Denn die Kündigung einer Lebensversicherung ist mit erheblichen Nachteilen verbunden und bringt neben Stornoabschlägen auch den Verlust von Steuervorteilen bei Altverträgen (Abschluss vor dem 1.1.2005) mit sich.

Prüfen Sie als Alternative vor einer Kündigung ein Policendarlehen.

 

 

07.08.2009 18:30 Alter: 8 Jahre

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