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Krankenversicherungspflicht für alle seit Januar
Wer noch keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte sich nicht mehr viel Zeit lassen
Eine Versicherungspflicht gab es bis 31.12.2008 bereits für alle gesetzlich Versicherten. Seit 1.1.2009 müssen auch alle Personen, die unter die private Krankenversicherung fallen eine Versicherung nachweisen. Dies sind Selbstständige aber auch Beamte und Angestellte, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Eine Meldepflicht besteht für Ärzte zwar nicht, wenn jemand ohne Krankenversicherung zur Behandlung kommt, aber wenn man in die Krankenversicherung eintritt und keinen Nachweis der vorherigen Versicherung vorlegen kann, wird es teuer. Denn die Krankenversicherung kann bis zu 5 Jahren den Beitrag nachfordern. Dies gilt selbst dann, wenn die Person gar kein Einkommen hatte. Die neue Situation hat aber auch Vorteile für die Privatversicherten. So ist eine Kündigung durch die private Krankenkasse nicht mehr möglich. Aber auch der Versicherte selbst kann ohne einen Nachweis einer Anschlussversicherung nicht mehr kündigen. Ebenfalls seit Jahresbeginn ist ein Detail für freiwillig gesetzlich Versicherte Selbstständige zu beachten, Sie bekommen seit Januar kein Krankengeld mehr ausgezahlt. Hier sollten Betroffene den Abschluss einer privaten Krankenversicherung prüfen, aber auch als weiterer „Wahltarif“ kann das Krankentagegeld bei der „Gesetzlichen“ abgeschlossen werden. In jedem Fall kostet es mehr Geld, für Selbstständige ist Krankentagegeld aber in aller Regel ein muss.
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