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Policendarlehen auch auf beitragsfreie Policen?
Beleihung auch hier bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes möglich
Immer wieder melden sich Versicherungsnehmer mit der Frage, ob auch bei beitragsfreien Policen eine Beleihung möglich ist. Denn viele Versicherer beleihen beitragsfrei gestellte Policen nicht. Bei der Beleihung über LifeFinance spielt dies jedoch keine Rolle. So können beitragsfreie Policen beliehen werden. Wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Policendarlehens die Police beitragsfrei stellen möchte, ist dies natürlich ebenso möglich. Denn eine Beleihung der Lebensversicherung ist kein Verkauf, die Police bleibt beim Versicherungsnehmer und er kann grundsätzlich über die Police verfügen, muss natürlich die Beschränkungen beachten, die sich aus der Sicherungsabtretung an die Bank ergeben. So ist eine Kündigung der Police nur möglich, wenn die Bank zustimmt. Dies ist insofern unproblematisch, als mit der Kündigung das Darlehen zurückgeführt wird, da dann die Police mit dem Rückkaufswert ausgezahlt wird.
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