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Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung, was ist besser?
In finanziell schwereren Phasen kann man Lebensversicherungen flexibel handhaben, am Ende kommt es auf die Restlaufzeit und die persönliche Situation an
Lebensversicherungen müssen schon aus steuerlichen Gründen über eine längere Zeit abgeschlossen werden, in der Regel mindestens über 12 Jahre. In den meisten Fällen liegt die Laufzeit jedoch über 20 Jahre, aber auch wesentlich längere Laufzeiten sind möglich und üblich. Bei Abschluss einer Lebensversicherung orientieren sich die meisten Haushalte neben der Versicherungssumme im Todesfall vor allem an der erwarteten Ablaufleistung am Ende des Vertrages und der Möglichkeit des Haushaltes, Beiträge in der entsprechenden Höhe zu leisten. Nicht selten gibt es im Verlauf der Jahre die eine oder andere Situation, in der man mit der Entscheidung zum Abschluss der Lebensversicherung hadert. Sieht man mal von der Möglichkeit ab, dass bereits kurze Zeit nach Abschluss sich ein Sinneswandel ergibt, sollte man bei bereits fortgeschrittener Beitragszahlung die Möglichkeiten des Vertrages ausschöpfen. Denn obwohl die Verträge relativ starr in der Laufzeit sind, gewisse flexible Instrumente gibt es. Zunächst einmal gilt ganz generell, der Versicherungsumfang sollte einmal im Jahr einem Check unterzogen werden. So kann eine erste Möglichkeit bei sich anbahnenden Problemen ein Aussetzen oder ein genereller Verzicht auf Dynamiknachträge sein. Zwar sinkt dadurch die zukünftige Versicherungsleistung, aber wenn Probleme bereits sichtbar sind, macht es auch keinen Sinn einen höheren Beitrag zu zahlen, um dann kurze Zeit später entnervt aufgeben zu müssen. Ist es nicht damit getan den aktuellen Beitrag nicht weiter steigen zu lassen, sondern sind bereits die laufenden Beitragszahlungen ein Problem, gibt es zwei Möglichkeiten: die Beitragsfreistellung und die Beitragsstundung.
1. Beitragsstundung
Bei einer Beitragsstundung werden die laufenden Beiträge nur gestundet, in der Regel ist eine Stundung bis zu zwei Jahren möglich. Mit Ablauf der Stundung müssen die gestundeten Beiträge gezahlt werden. Der Vorteil einer Beitragsstundung liegt im Erhalt des kompletten Versicherungsschutzes. Bei einer Stundung muss man aber beachten, dass der Beitrag an sich fällig ist und eine entsprechende Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt in entsprechender Höhe aufläuft. Ist man sich nicht sicher, ob die finanzielle Situation sich nicht innerhalb der Stundungszeit erheblich verbessert, nützt dieses Instrument relativ wenig, die Beiträge laufen auf und kommen dann in einer Summe auf einen zu.
2. Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung bedeutet die Vereinbarung einer neuen Versicherungssumme ohne weitere Beitragszahlung. Dabei dient der bei Beantragung der Beitragsfreistellung erzielte Rückkaufswert als Basis für die neue Versicherungssumme. Der Versicherungsnehmer muss also bei Beitragsfreistellung mit Verlusten rechnen, da nur der Rückkaufswert (also mit entsprechendem Abschlag) in die Berechnung einfließt und u.U. weitere Abschläge vereinbart wurden. Der Versicherer muss dabei prüfen, ob die Mindestversicherungssumme erreicht wird, ggf. ist in frühen Jahren eine Beitragsfreistellung also gar nicht möglich. In den meisten Jahresmitteilungen der Versicherer werden neben dem aktuellen Rückkaufswert auch die Werte für eine beitragsfreie Fortführung des Vertrages aufgeführt. Bei vielen Verträgen können bei einer Beitragsfreistellung auch eingeschlossene Zusatzversicherungen erlöschen.
Wichtig ist, dass Versicherer i.d.R. keine Policendarlehen bei Policen geben, die nicht mehr mit einem regelmäßigen Sparbeitrag versehen sind. Wer also zusätzlich zu einer Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung auch ein Policendarlehen benötigt, braucht nicht auf seinen Versicherer zu bauen. Die Konditionen der Versicherer sind in der Regel auch völlig inakzeptabel, die Effektivzinsen liegen nicht selten deutlich über 7 Prozent. Kein Problem ist ein Policendarlehen auch bei beitragsfreien Verträgen für freie Anbieter. Darüber hinaus gibt es sogar die Kombination eine beitragsfreie Police zu beleihen, ohne für das Policendarlehen laufende Zinsen zu zahlen. Die Zinsen werden in diesem Fall vorgetragen und zusammen mit dem Darlehen von der Ablaufleistung der Versicherung getilgt. Policendarlehen gibt es über LifeFinance bereits ab 3,95 % p.a. nominal (5,11 Prozent effektiv).
Prüfen Sie hier Ihr mögliches Policendarlehen.
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