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Verkauf steuerpflichtiger Policen bringt in der Regel steuerliche Vorteile

Entwicklung der Rückkaufswerte liegt bei Verträgen innerhalb von 12 Jahren Laufzeit oftmals deutlich unter der Beitragszahlung / Phase bis Steuerfreiheit durch Policendarlehen überbrücken

Oder anders gesagt, wer vor 12 Jahren Laufzeit sich von seiner Police trennen will, sollte wenigstens einen kleinen steuerlichen Vorteil mitnehmen. Denn die Verluste sind enorm. So sind die Rückkaufswerte in vielen Fällen mehrere Tausend Euro unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Jemand hat eine Lebensversicherung im Jahre 1998 abgeschlossen, sie läuft also bereits 11 Jahre. Die Versicherung hat jetzt 52 TE Rückkaufswert. Bei einer Rückgabe würde die Versicherung Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Summe von über 3 TE abführen müssen. Der Versicherungsnehmer erhielte also bei Kündigung rund 49 TE. Die Summe der eingezahlten Beiträge beläuft sich aber auf etwa 53 TE. Bei einem Verkauf würde keine Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abgeführt, denn für den Verkauf wurde ab 1.1.2009 eine andere Bemessungsgrundlage für die Besteuerung eingeführt. Verkauft der Versicherungsnehmer seine Police, statt zu kündigen, kann er nun dem erzielten Kaufpreis die Summe der eingezahlten Beiträge gegenüberstellen. Statt eines Steuerabzugs wie bei Kündigung hat er nun eine Steuergutschrift, da das Veräußerungsergebnis negativ ist. Denn vom Kaufpreis von 50 TE kann er nun 53 TE gezahlte Beiträge abziehen, er hat also einen Verlust von 3 TE, den er im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend machen kann. Der Steuerabzug lässt sich aber auch anders vermeiden, wenn der Vertrag bereits 11 Jahre läuft, kann man natürlich auch noch ein Jahr warten und erhält dann die steuerfreie Auszahlung des Vertrages. Im vorliegenden Fall spart man also 3 TE nur durch „liegen lassen“. Was also tun, wenn man das Geld benötigt? Der Rückgabe an die Versicherung wäre wie beschrieben, der Verkauf ganz klar vorzuziehen. Als Alternative ist ein Policendarlehen möglich. Hier sollte man auf die Konditionen achten, außerdem beleihen Versicherungsgesellschaften in der Regel keine beitragsfreien Policen. Über LifeFinance erhält man Angebote für Policendarlehen (auch beitragsfreie Policen) bereits ab 3,95 Prozent p.a. nominal (5,11 Prozent effektiv) erhalten. Auch so kann man die Phase bis zur Steuerfreiheit überbrücken.

Hier können Sie eine Beleihung prüfen.

17.07.2009 19:36 Alter: 8 Jahre

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