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Vermieter sparen mit Policendarlehen Steuern
BFH segnet altes Finanzierungsmodell mit Lebensversicherungen für Vermieter ab
Der BFH hat jetzt einen alten Streitfall erledigt, bei dem es um früher übliche Finanzierungen von Lebensversicherungen ging. Insbesondere diejenigen, die Darlehen zur Finanzierung von Lebensversicherungen aufgenommen haben, erhalten nun von steuerlicher Seite Entlastung. Denn die Zinsen für Policendarlehen können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgezogen werden. Konkret geht es hier um Besitzer von Mietshäusern, die zur Finanzierung der Immobilie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und die Zinsen als Werbungskosten geltend machen wollen. Dabei haben Vermieter Kredite zur Finanzierung des Kaufs oder der Herstellung einer Immobilie aufgenommen und gleichzeitig eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Die Beiträge zur Lebensversicherung werden in diesem Modell also ebenfalls über Kredite gezahlt. Wird die Lebensversicherung fällig, erfolgt die Tilgung des Darlehens. Jahrelang hatte sich die Finanzverwaltung auf den Standpunkt gestellt, dass die Zinsen für das Policendarlehen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen. Ihre Haltung begründete die Finanzverwaltung damit, dass die Beiträge für die Kapitallebensversicherung ja ebenfalls nicht als Werbungskosten abgezogen werden dürfen, folglich müsse dies auch für die Finanzierung gelten. Das sieht der BFH anders und hat jetzt den Abzug der Zinsen als Werbungskosten zugelassen. Denn bei diesen Kapitallebensversicherungen geht es um Finanzierungen, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgeschlossen werden. Die Entscheidung betrifft allerdings nur einen sehr kleinen Teil der Lebensversicherungen, da die ganz überwiegende Zahl der Lebensversicherungen abgeschlossen werden um die (bei Altverträgen) steuerfreie Ablaufleistung zu erhalten, also schlicht als Altersvorsorge. Policendarlehen sind daher bei den üblichen Verträgen auch steuerlich unbeachtlich, das heißt, die Zinsen dürfen keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Derzeit sind Policendarlehen wegen der sehr attraktiven Zinsen besonders vorteilhaft.
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