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Warum ein Verkauf auch in 2009 besser ist als die Kündigung

Policen vor Kündigung prüfen, wenn kein Verkauf möglich ist, kann ein Policendarlehen immer noch besser sein, als die Kündigung

Gegenüber dem Jahr 2008 hat die Regierung den Verkauf von Policen verschlechtert. Dies gilt aber nur für Policen, die auch bei einer Kündigung steuerschädlich sind. Denn dann wird seit dem 1.1.2009 auch der Kaufpreis der Besteuerung unterworfen. In der Regel sind dies Policen, die noch nicht älter als 12 Jahre sind. Bis 31.12.2008 konnten diese steuerfrei veräußert werden, während die Kündigung zur Abführung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag führte. Ab 1.1.2009 muss bei einer steuerpflichtigen Police, auch beim Verkauf Steuer abgeführt werden, sofern eine Steuer anfällt. Während das bis Ende 2008 praktisch immer der Fall war, wird die steuerliche Gewinnermittlung seit 2009 ganz anders durchgeführt. Denn ab diesem Jahr muss für einen zu versteuernden Gewinn eine positive Differenz aus der Summe der eingezahlten Beiträge und dem Wert, den der Versicherungsnehmer von der Versicherung oder einem professionellen Aufkäufer auf dem Zweitmarkt erhält, ermittelt werden. Ist die Summe der eingezahlten Beiträge größer als der Wert, den er bei Kündigung oder Verkauf erhält, fällt keine Steuer an. Im Gegenteil, dann kann er zumindest im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen diesen Verlust geltend machen. Insgesamt ist die Regelung des Gesetzgebers für den Kunden undurchsichtig und gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung. Dies gilt nicht für steuerfreie Policen, also in der Regel solchen, die bereits länger als 12 Jahre laufen. Kündigt der Versicherungsnehmer eine solche Kapitalversicherung, ist sowohl der von der Versicherung ausgezahlte Rückkaufswert oder der im Rahmen eines Verkaufs der Police erzielte Kaufpreis steuerfrei. In jedem Fall, Steuer hin oder her, ist ein Kaufpreis auf dem Zweitmarkt höher als der Wert, den der Versicherungsnehmer im Kündigungsfall erhält. Insofern ist der Verkauf auch in 2009 besser als die Kündigung. Je nach „Trennungsgrund“ sollte man aber auch ein Policendarlehen in Erwägung ziehen, wer seine Police nutzen will, um einen günstigen Kredit zu bekommen, hat derzeit gute Karten. Policendarlehen werden bereits ab 3,95 Prozent nominal p.a. angeboten und können ganz einfach und schnell hier beantragt werden.

31.03.2009 19:45 Alter: 8 Jahre

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