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Beitragsfreistellung (Stilllegung) kann helfen vorübergehende finanzielle Engpässe zu überbrücken und Altersvorsorge dennoch zu erhalten
Bei nur kurzfristiger Stilllegung ist Beitragsstundung besser
In der gegenwärtigen Krise stehen nicht wenige Versicherungsnehmer vor der Frage, wie kann ich die laufende Belastung für meinen Haushalt verringern. Denn die Budgets sind in vielen Familien durch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit geringer geworden. Auf der anderen Seite wird die Säule der gesetzlichen Rentenversicherung immer brüchiger. Private Vorsorge ist gerade für Generationen, die heute jünger als 55 Jahre sind wichtiger, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung abnehmen. Viele Versicherungsnehmer haben auch bereits begonnen privat vorzusorgen und zahlen seit Jahren in private Kapitalversicherungen ein. Doch nun die Krise. An die Auflösung der privaten Altersvorsorge sollte man aber nur als letzes Mittel denken. Denn die Kündigung einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung ist immer mit erheblichen Verlusten verbunden. Denn bei Kündigung einer Kapitalversicherung erhält man als Versicherungsnehmer den Rückkaufswert ausgezahlt. Der deckt in sehr vielen Fällen nicht einmal die eingezahlten Beiträge ab. Wie verlustreich eine Kündigung ist, hängt auch von der bisherigen Einzahlungsdauer und der Restlaufzeit ab. Denn die Versicherer können ganz legal einen Teil der jährlichen Erträge in einen Schlussgewinnanteil legen. Den erhält aber in vollem Umfang nur, wer auch bis zum Schluss durchhält. Wer den Vertrag vor Ablauf kündigt, verschenkt seine anteiligen Gewinne. Man kann aber in schwierigen Zeiten durchaus mehr tun, als nur kündigen. Zunächst einmal muss man überlegen, ob die laufenden Beiträge reduziert werden können. Eine Stilllegung (Beitragsfreistellung) ist z. B. möglich. Dabei wird die Versicherungssumme umgestellt auf die beitragsfreie Fortführung. Dadurch verschlechtert sich der Versicherungsschutz, aber die Police als solche kann erhalten werden. Der Deckungsstock verzinst sich dann weiter und steuerliche Vorteile bleiben bestehen. Zusatzversicherungen, die in der Hauptversicherung enthalten sind, erlöschen dann aber in der Regel. Wer nur kurzfristig mit Mindereinnahmen rechnet, kann daher besser eine Beitragsstundung erwägen. Dabei werden die fälligen Beiträge vom Versicherungsunternehmen gestundet und müssen nachgezahlt werden. Ist die Nachzahlung erfolgt, steht man aber mit dem Versicherungsvertrag da, als hätte es nie eine Unterbrechung gegeben. Die Beitragsstundung ist natürlich nur für begrenzte Zeit möglich, generell gilt, dass man sich bei Vertragsumstellungen immer mit dem Versicherer im Vorfeld verständigen sollte. Wer zudem Geld aus der Versicherung benötigt, ist mit einem Policendarlehen gut beraten. Hier erhält man ein Darlehen ausgezahlt, bei dem das Guthaben aus der Police als Sicherheit fungiert. Dadurch sind meist günstigere Konditionen gegenüber herkömmlichen Verbraucherkrediten möglich. Auf beitragsfreie Policen gewähren Versicherer kein Policendarlehen, allerdings sollte man für Policendarlehen Angebote unabhängiger Anbieter einholen, hier sind die Konditionen fast immer günstiger und auch beitragsfreie Policen werden beliehen. Zudem beleihen unabhängige Anbieter bis zu 100 Prozent des gesamten Rückkaufswertes, während Versicherer oftmals nur 90 Prozent des garantierten Rückkaufswertes beleihen.
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