Sie sind hier: Unternehmen > Aktuelles
15.2.2017 : 16:59 : +0100

Unternehmen

Follow LifeFinance on Twitter Feed Burner
October 2009
M D M D F S S
« Sep   Nov »
 10234
5670891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  

Kategorien

Archiv

News

Wer Lebensversicherung verkaufen will, erhält bessere Angebote

Markt berappelt sich etwas, aber wesentlich niedrigeres Volumen als in Vorjahren / steuerpflichtige Policen sollte man fast immer verkaufen

Die Versicherungswirtschaft hätte gern die Totenglocken über dem Zweitmarkt geläutet, aber es ist keineswegs so, dass Versicherungsnehmer keine Angebote mehr erhalten. Die Idee des Zweitmarktes für Lebensversicherungen ist simpel aber genial. Denn für Lebensversicherungskunden bietet der Zweitmarkt nur Chancen.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto und wollen es nach ein paar Jahren wieder verkaufen. Sie dürfen sich aber nur an den Verkäufer des Autos, den Hersteller wenden. Bei diesem Beispiel versteht man schnell den Sinn des Zweitmarktes. Wenn der Hersteller an einen Mindestwert gebunden ist, müssen andere Käufer immer mehr bieten, als der Hersteller als Kaufpreis bietet. Verkauft man also den PKW an einen Dritten, erhält man immer mehr als vom Hersteller. So ähnlich funktioniert der Zweitmarkt für Lebensversicherungen, wenn Sie eine Police kündigen wollen, erhalten Sie immer den Rückkaufswert abzüglich Steuern (sofern Steuern anfallen). Wer also Angebote des Zweitmarktes abruft, erhält immer mehr, als er von der Versicherung ausgezahlt bekommt. Das muss sich natürlich auch für den Käufer rechnen. Da eine Reihe von Investoren für den Zweitmarkt ausgefallen sind, waren die Angebote des Zweitmarktes rückläufig. Inzwischen bessert sich die Situation und die Angebote ziehen wieder an. Wichtig ist auch eine Steueränderung, die Policen betrifft, die vor dem 1.1.2005 (sogenannte Altverträge) abgeschlossen wurden. Laufen diese Policen weniger als 12 Jahre bei Kündigung oder Verkauf, fallen Steuern an. Aber Achtung, ob gekündigt oder verkauft wird, hat ganz entscheidenden Einfluss auf die Besteuerung. Bei einer Kündigung behält der Versicherer Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ertrag ein. Wird die Police verkauft, muss dem Kaufpreis die Summe der eingezahlten Beiträge gegenübergestellt werden. Erzielt der Verkäufer daraus einen Gewinn, muss dieser versteuert werden. Die traurige Realität ist selbst bei Policen, die bereits viele Jahre laufen, dass die Summe der eingezahlten Beiträge wesentlich niedriger als der Kaufpreis sein kann. Wohlgemerkt, der Kaufpreis liegt über dem Wert, den die Versicherung auszahlt. Bei Policen, die noch keine 12 Jahre Laufzeit aufweisen, sollte man daher ein Angebot zum Verkauf einholen. Denn einen Veräußerungsverlust kann man im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend machen.

Ob ein Verkauf oder eine Kündigung der richtige Weg ist, muss jeder für sich entscheiden. Läuft die Police nur noch ein paar Jahre, oder will man die Zeit bis zur Steuerfreiheit der Police überbrücken, benötigt aber Geld aus der Police, dürfte ein Policendarlehen günstiger sein.

Ein günstiges Policendarlehen kann man hier berechnen.

Hier gehts zum Zweitmarkt für Lebensversicherungen.

 

02.10.2009 18:20 Alter: 7 Jahre

setzte einen Link auf diese Seite:


 
 Nutzungsbedingungen  | Sitemap 
  Feed Burner Mit Feedburner abonnieren  |   RSS 2.0 RSS 2.0 Feed  
Life Finance KG (Life Finanz / Life Finanze / Live Finance)