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Lebensversicherung: Policendarlehen bei Verträgen mit Einmalbeitrag möglich?
Beleihung bei unabhängigen Anbietern möglich
Versicherungsnehmer, die nicht monatlich oder jährlich Beiträge zahlen, sondern zu Beginn der Kapitallebens oder Rentenversicherung, einen Einmalbeitrag geleistet haben, können die Vorteile eines Policendarlehens in der Regel nicht nutzen. Denn Versicherungsgesellschaften beleihen oftmals nur Verträge, die mit einem regelmäßigen Sparbeitrag versehen sind. Hat der Versicherungsnehmer einen großen Beitrag zu Beginn geleistet oder ist die Police beitragsfrei gestellt worden, ist eine Beleihung durch den Versicherer in den meisten Fällen ausgeschlossen. Das ist besonders ärgerlich, weil Policen mit einem Einmalbeitrag tendenziell eine bessere Rendite aufweisen als Policen mit monatlicher Zahlungsweise. Denn durch den Aufbau des Deckungsstocks mit dem Einmalbeitrag profitiert der Versicherungsnehmer hier besonders vom Zinseszinseffekt. Wer also einen solchen lukrativen Vertrag seit vielen Jahren laufen hat, sollte besonders über eine Beleihung bei nur kurzfristigem Geldbedarf nachdenken. Denn die Nachteile aus einer Kündigung wirken sich dann besonders gravierend aus. Das die Versicherungen diese Verträge nicht beleihen muss sich aber nicht negativ für den Versicherungsnehmer auswirken. So bleibt ihm wenigstens die relativ teure „Versicherungsvariante“ erspart. Policendarlehen sind bei unabhängigen Anbietern im Durchschnitt wesentlich günstiger. Die FMH-Finanzberatung hat errechnet, dass der Effektivzins von Policendarlehen der Versicherungen im Mittelwert bei 6,84 Prozent p.a. beträgt. Bei unabhängigen Anbietern wie der Volksbank Weschnitztal sind bereits Policendarlehen mit einem Effektivzins ab 5,11 Prozent p.a. möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Police noch mit einem Beitrag bespart wird oder nicht. So ist auch eine Beitragsfreistellung während der Darlehenslaufzeit kein Problem. Dadurch lassen sich Policen zur Altersversorgung erhalten und müssen nicht gekündigt werden.
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