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Tricksen Banken bei Zinsangaben?

Verbraucherschützer kritisieren Regelung zur Kreditzinsangabe

Die Verbraucherkreditrichtlinie ist noch keine zwei Monate in Kraft, da nutzen einige Banken nach Angaben von Verbraucherschützern eine Detailregelung zur Kreditzinsberechnung um besonders günstige Zinsen -zumindest optisch- darzustellen. Der Trick ist ganz legal und bringt gerade deshalb Experten in Rage. Denn bei der Angabe der Effektivzinsen gibt es eine gewisse Unschärfe. So ist durch die neue Verbraucherkreditrichtlinie der Effektivzins für die gesamte Laufzeit des Kredites anzugeben. Dabei kann die Bank nach Ablauf einer Zinsbindungsfrist einen variablen Zins unterstellen. Bislang waren die Effektivzinsen bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist angegeben. Nunmehr wird nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ein variabler Zins unterstellt, der bis zur Tilgung des Darlehens berechnet wird. Gerade bei Baufinanzierungen muss man nun hier höllisch aufpassen. Denn durch die gegenwärtig geringen variablen Zinsen und der geringen Tilgung bei Baukrediten ist nach einer üblichen Zinsbindung von z. B. 10 Jahren eine Menge Kredit übrig. Oder anders gesagt, der Effektivzins wird zur Nonsensangabe bei solchen Krediten. Es wird inzwischen sogar von Effektivzinsen berichtet (siehe z. B. FAZ online), die niedriger als der Sollzins (neue Bezeichnung für Nominalzins) sein sollen, obwohl im Effektivzins alle Kosten enthalten sein müssen, dieser also eigentlich nur höher sein kann. Dabei ist die Berechnung wohl korrekt, aber unter Nutzung dieses Effektes. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass durch die Wettbewerbssituation derartige Verwerfungen abnehmen werden und wenn die variablen Zinsen wieder steigen, geht das zumindest so nicht mehr. Bei Darlehen, die bis zur Tilgung berechnet sind und über den gesamten Zeitraum über eine Zinsbindung verfügen sind die Effektivzinsen auch realistisch, denn dann gilt der angegebene Sollzins und unter Einbeziehung aller Kosten erfolgt der Ausweis der Effektivzinsen. So haben Kreditnehmer keine Probleme bei Policendarlehen, da die Darlehenslaufzeit und der Zeitraum der Zinsbindung identisch sind. Zinsen sind für maximal 10 Jahre fest im Voraus vereinbar und der Effektivzins wird für diese Laufzeit berechnet, die Tilgung erfolgt mit Ablauf der Police. Bei günstigen Anbietern können Policendarlehen ohnehin jederzeit und gebührenfrei getilgt werden, Angebote kann man im Internet hier berechnen.

06.08.2010 11:44 Alter: 7 Jahre

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