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Versicherer unterliegen erneut vor Gericht wegen intransparenter Vertragsklauseln bei Lebensversicherungsverträgen
Verbraucherschutzzentrale Hamburg siegt vor Oberlandesgericht Hamburg gegen vier große Versicherer
Erneut haben es die Verbraucherschützer aus der Hansestadt geschafft und sind erfolgreich gegen die intransparenten Klauseln bei Lebensversicherungsverträgen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einer Entscheidung vor wenigen Tagen bestätigt, dass die üblichen Klauseln zum Stornoabzug bei Kündigung von Lebensversicherungen nicht gültig sind. Gerichte hatten bereits die Unwirksamkeit diverser bis 2001 verwendeter Klauseln bestätigt. Nunmehr ist klar, dass auch die ab 2001 von den Versicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Unmittelbar betroffen von der aktuellen Entscheidung sind die Versicherer Deutscher Ring, Ergo, Generali und Signal Iduna. Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bundesverband der Verbraucherzentralen sehen aber eine grundsätzliche Bedeutung für die Versicherungswirtschaft in den Urteilen, da die verwendeten Klauseln auch von anderen Versicherern verwendet werden. Konkret betrifft das Klauseln zur Kündigung oder Beitragsfreistellung von Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und auch fondsgebundene Lebensversicherungen, die zwischen 2001 und 2007 abgeschlossen und nach 2004 gekündigt wurden. Die Verbraucherschützer kritisieren seit Langem, dass die Verluste bei der Kündigung von Lebensversicherungen den Versicherten nicht transparent gemacht werden, der Ausweis eines Rückkaufswertes ist in den meisten Fällen wenig aussagekräftig.
Obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, hat die Verbraucherzentrale bereits Musterschreiben entwickelt, mit denen Versicherte einen Nachschlag bei bereits gekündigten Versicherungen einfordern können.
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