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Kann man jede Lebensversicherung beleihen?

Einschränkungen bei fondsgebundenen und beitragsfreien Lebensversicherungen

Policendarlehen sind eine feine Sache. Sie sind extrem flexibel, günstig und das Wichtigste ist, die Altersvorsorge bleibt erhalten. Gerade in schwierigeren Zeiten keine leichte Aufgabe. Die Versicherer machen einem die Kündigung leicht, kein Wunder, den größten Gewinn ziehen die genau daraus. Also Ruhe bewahren und überlegen, was man tun kann. Wer ein wenig nachbohrt, welche Alternativen zur Kündigung bestehen, der kommt schnell auf die Beleihung der Police, auch Policendarlehen genannt. Dabei beleiht man den bestehenden Rückkaufswert der Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung. Wie hoch dieser ist, kann man bei seinem Versicherer erfragen, die meisten Versicherungsunternehmen schicken einmal jährlich eine Wertmitteilung über den aktuellen Rückkaufswert den Kunden per Post zu. Bei einem Policendarlehen beleiht man also den Rückkaufswert und zahlt dafür Zinsen. Auf der anderen Seite bleibt die Police erhalten und verzinst sich ebenfalls weiter. Den Zinsen, die man für das Darlehen zahlen muss, stehen demzufolge Zinserträge gegenüber. Der Rückkaufswert steigt dadurch weiter an. Während der Laufzeit eines Policendarlehens muss man nur die Zinsen zahlen, wer will kann aber auch jederzeit tilgen. Dabei fallen bei guten Anbietern keine Gebühren für eine vorzeitige Tilgung (Vorfälligkeitsentschädigung) an. Das gilt, obwohl die Zinssätze seitens der Bank fest vereinbart sind, Zinserhöhungen somit ausgeschlossen sind.

Diese Flexibilität schätzen viele Versicherungsnehmer. Kann man mit dem Policendarlehen daher nichts falsch machen? Diese Frage stellt sich in vielen Fällen anders dar, denn sie müsste eher lauten: Bekommt jeder ein Policendarlehen? Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt darauf an, wen man fragt. Wer beim Versicherer anfragt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Versicherung davon ausgeht, dass sich „Ihre“ Kunden auch nur bei ihr erkundigen. Viele Versicherer haben daher recht teure Zinskonditionen und vor allem, beleihen viele Versicherer bestimmte Policen nicht. So werden beitragsfreie Policen von den Versicherungsunternehmen praktisch nicht beliehen, zudem beleihen diese ohnehin oftmals nur den garantierten Rückkaufswert.

Hier bieten unabhängige Anbieter den besseren Service, denn bei diesen sind beitragsfreie Policen kein Problem. Zudem wird der gesamte Rückkaufswert beliehen und die Zinskonditionen sind bei unabhängigen Anbietern in den meisten Fällen günstiger. Probleme mit einer Beleihung durch den Versicherer könnte auch bekommen, wer in der Vergangenheit einmal einen Beitragsrückstand hatte, das mögen Versicherer gar nicht. Fondsgebundene Policen können ebenfalls nicht überall beliehen werden. Bei einigen Anbietern sind aber fondsgebundene Policen bis zu 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens beleihbar. Was praktisch gar nicht geht, ist die Beleihung von Direktversicherungen, die unter das Gesetz zur betrieblichen Altersvorsorge fallen. Bei unabhängigen Anbietern muss man zudem einen Mindestrückkaufswert zur Beleihung beachten. Gibt es einen Anbieter, der alle Vorteile auf sich vereint? Beleihung des gesamten Rückkaufswertes bei herkömmlichen Kapitallebens- und Rentenversicherungen, günstige Zinsen, jederzeitige Tilgungsmöglichkeit (ohne Vorfälligkeitsentschädigung), trotzdem Festzinsen bis zu 10 Jahren Laufzeit, Beleihung von beitragsfreien Policen und Beleihung von bis zu 60 Prozent des aktuellen Fondsguthabens bei fondsgebundenen Policen?

Gibt es, bei der Volksbank Weschnitztal können Policen ab einem Rückkaufswert / Fondsguthaben und einem Mindestdarlehensbetrag von 1.000 Euro beliehen werden.

Berechnen Sie ganz einfach und unverbindlich Ihr mögliches Policendarlehen.

21.12.2010 11:01 Alter: 6 Jahre

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